Ich würde es halt klein schreiben, weil die SI-Einheit nun einmal klein geschrieben wird
Ich hätte es groß gelassen, wenn es möglich gewesen wäre und denke, meine Kunden hätten es in dem Kontext auch so verstanden. Aber das sieht ja nun leider schlecht aus. Der von Rainfarn
zitierte Passus ist zwar veraltet, aber § 4 Abs. 4 der aktuellen FPackV lautet:
Die Nennfüllmenge ist
1. bei der Abgabe nach Gewicht in Gramm oder Kilogramm [...]
in Ziffern anzugeben. Der Name der Einheit oder das Einheitenzeichen ist anzufügen.
Da wird die Luft dann doch recht dünn...