Beispiele für Honigglasetiketten

  • Das Ursprungsland sollte schon drauf oder? Da würde ich sicherheitshalber nicht drauf verzichten, auch wenn man sich nach deiner Auslegung sicherlich darüber streiten könnte... wer will das?

  • Das Ursprungsland sollte schon drauf oder? Da würde ich sicherheitshalber nicht drauf verzichten, auch wenn man sich nach deiner Auslegung sicherlich darüber streiten könnte... wer will das?

    Ich will das. Gerade bei der Vermarktung regionaler Produkte ist das "Deutschland" total überflüssig und rückt das Produkt eher in die Richtung des "Ursprung aus EU und Nicht-EU-Länder". Das liebevoll gestaltete Etikett mit dem lokalen Schloss, Burg oder Kirche passt eben nicht zu "made in Germany".

  • Nee, das hat doch damit nix zu tun!


    Und genau das ist nämlich verboten, dieses "kalt geschleudert".


    Wer manchmal zum Unwillen der DIB-glasverehrenden Kollegen mit einem selbst gestalteten Etikett und etwas ungewöhnlichem Glas plus Regionalbezug im Honignamen etwas die Örchen aus dem Einheitswald hebt,

    der Schreibt "Posemuckelschloß - Honig" oder " Posemuckeler Landhonig" da drauf - und darf das, wenn Posemuckel in Deutschland liegt ohne Extra. Da muss kein Deutscher Honig noch irgendwohin.


    Sieht besser aus - ich will das auch so.


    Wer dann noch zusätzlich "Deutscher Honig" irgendwohin babbt, mir doch wurscht, ist ja nicht verboten - ich nicht :daumen: (frei nach dem Motto, "kann man so machen - sieht aber k.... aus"[Blockierte Grafik: http://www.macinacs.de/smile/happy15x18.gif] )

    "Wer die Leidenschaft als Jugendsünde abtut, degradiert die Vernunft zur Alterserscheinung".
    Hans Kasper

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das so weitergeht mit dem Angaben auf dem Honigglas, können wir den Honig bald nur noch kiloweise verkaufen.

    Da hat ein größeres Etikett Platz. Da könnt man dann vielleicht auch noch die beteiligten Bienen namentlich aufführen :cursing:


    Gruß

    Werner

  • Die in Anlage 1 genannten Bezeichnungen können außer bei Erzeugnissen nach Anlage 1 Abschnitt II Nr. 8

    und 9 ergänzt werden durch Angaben

    Da steht aber doch ergänzt und nicht ersetzt...

    Somit wäre "Deutschland" schon notwendig, oder?

    "In einer Demokratie hat jeder das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten."

    aus "Mensch, Erde"

  • Ja, das steht so da. Das kann man noch ergänzen, muss man aber nicht. Wenn ja, dann so wie da vorgeschrieben bzw. unter Erfüllung der Bedingungen.


    Wichtig finde ich die Aussage:


    .... gilt für die Art und Weise der Kennzeichnung nach Absatz 4 (also der Angabe des Ursprungslandes)

    ....§ 3 Abs. 3 ... usw. usw. entsprechend.


    => Für die Art und Weise der Ursprungslandangabe gilt die Regionalangabe entsprechend. So die verschachtelte Bedeutung nach Dechiffrierung für mich.


    :eek::eek:

    - äh, wobei ich gerade mein Etikett nochmal genau studiert habe, öh - ich hab`s auch nochmal klein draufstehen "Deutscher Honig"

    Alzheimer lässt grüßen

    Wenn ich`s mir so überlege: weg wäre schöner


    Möge sich mal ein Juristen-Imker-Fachmensch doch dazu äußern.


    Wenn da die Angaben der Regionalität erfüllt sind und die Region eine deutsche ist, dann steht die Herkunft doch bereits da?!

    "Wer die Leidenschaft als Jugendsünde abtut, degradiert die Vernunft zur Alterserscheinung".
    Hans Kasper

  • Hey, mal so ganz was anderes- TOLL:thumbup:!!!

    Mindestgröße der Pflichtangaben kann man nicht erkennen, aber wenn die stimmen, ist es perfekt...

    'If you don't have a plan, you become part of somebody else's plan.'
    Terence McKenna

  • toll, gefällt mir.

    So fehlt das Mindesthaltbarkeitsdatum falls das nicht extra kommt. Sollte es in das leere Feld gestempelt werden noch der Hinweis “mindestens haltbar bis“ dazu.


    Nachtrag

    Ich finde es schade, wenn auf regionalem deutschen Biohonig unter dem Bio Logo dann EU Landwirtschaft steht wie beim Discounter Honig auch

    In der Natur gibt es weder Belohnungen noch Strafen. Es gibt Folgen.
    (Robert Green Ingersoll)

  • Danke für das positive Feedback. Die Mindestschriftgröße ist eingehalten worden. Vorne unter dem Namen BienenWerk steht, "Mindesthaltbar bis siehe Rückseite". In das freie Feld wird dann das Datum eingestempelt.

  • Ich habe mir vor längerer Zeit die Etiketten der Discounter angeschaut. Da erfüllt kaum eins die gesetzlichen Vorgaben. Fängt schon mit der Sortenbezeichnung an. Da fand ich die kuriosesten Namen wie Blumenhonig oder Bienenhonig etc.

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