Beispiele für Honigglasetiketten

  • Ich muss hier jetzt mal Fragen, da ich selber gerade am überlegen bin wie mein Etikett aussehen soll. Und mir die Suche über google oder hier im Forum einfach zu viel unnötige Information bringen und es mich mehr verwirrt als hilft.

    Was genau MUSS alles auf einem Etikett stehen, wenn ich meinen Honig verkaufen will?

  • Was genau MUSS alles auf einem Etikett stehen, wenn ich meinen Honig verkaufen will?

    Honig, Adresse, Deutschland, 500g, Mindestens haltbar bis: 15.06.2019


    Viel interessanter ist, was nicht darauf stehen darf und wo es stehen muss und wie groß es geschrieben sein muss.

  • Wie gross muss es den sein? Gibt es auch noch Bestimmungen für die Schriftart? Ich will mir mein Etikett gestalten lassen und die Person braucht natürlich diese Infos. Kann ich das MHD, Anschrift usw auch einfach auf den Deckel drucken?

    Wo steht den das alles was ich genau beachten muss? Meine grösste Angst ist imo, dass ich ein Etikett habe und man mich dann angeht, weil etwas falsch darauf ist.

  • "Meine grösste Angst ist imo, dass ich ein Etikett habe und man mich dann angeht, weil etwas falsch darauf ist."

    Das kann immer passieren. Wenn man mit Lebensmitteln hantiert und diese anschließend verkauft steht man mit einem Bein immer im Knast;-)

    Also folgendes sollte drauf stehen:

    Honigart (z.B. Frühtracht, Sommertracht. Damit kann man nichts falsch machen. Vorsicht bei Sortenhonigangaben . Wo Kastanie drauf steht muss Kastanie drin sein) ,Adresse, Deutschland (Herkunftsangabe: kann auch Ortsangabe sein z.B. Stadthonig, Stuttgarter Honig etc), 500g (Gewicht), Mindestens haltbar bis: 15.06.2019 (hier dürfen 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Abfühlung angegeben werden), kühl, dunkel und trocken lagern ( da man den Verbraucher heute scheinbar für zu doof hält mit dem Produkt adeqaut umzugehen), Glas zurück zum Immer (wegen Pfandabgabegesetz)

  • @ donaldo:


    das ergibt sich aus der Deutschen Honigverordnung

    (und natürlich aus der Verpackungsverordnung)


    dort steht: § 4 Abs. 4, 1:

    " ...
    Zusätzlich zu den nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vorgeschriebenen Angaben muss die

    Kennzeichnung der in Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse folgende Angaben enthalten, die nach Maßgabe des

    Absatzes 5 anzugeben sind:

    1. das Ursprungsland oder die Ursprungsländer, in dem oder denen der Honig erzeugt wurde; bei mehr als

    einem Ursprungsland kann stattdessen jeweils eine der folgenden Angaben gemacht werden,

    ..."


    Von daher stimmt es, dass da Deutscher Honig stehen muss, es sei denn!!:


    Dann kommt das Wichtige bzgl. der Regionsangabe:

    "...

    (5) ... Im Übrigen gilt für die Art und Weise der Kennzeichnung nach Absatz 4

    § 3 Abs. 3 Satz 1, 2 und 3 erster Halbsatz und Abs. 4 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung entsprechend.


    In § 3 steht nochmal, dass regionale Angaben gemacht werden dürfen:

    "...

    (3) Die in Anlage 1 genannten Bezeichnungen können außer bei Erzeugnissen nach Anlage 1 Abschnitt II Nr. 8

    und 9 ergänzt werden durch Angaben

    1. zur Herkunft aus Blüten oder lebenden Pflanzenteilen, wenn der Honig vollständig oder überwiegend

    den genannten Blüten oder Pflanzen entstammt und die entsprechenden organoleptischen, physikalisch-

    chemischen und mikroskopischen Merkmale aufweist;

    2. zur regionalen, territorialen oder topographischen Herkunft, wenn der Honig ausschließlich die angegebene

    Herkunft aufweist;


    Was übersetzt heißt: Steht da Bienenhonig aus Posemuckel, und Posemuckel liegt in Deutschland, dann braucht da nicht mehr Deutscher Bienenhonig zu stehen.


    :u_idea_bulb02::u_idea_bulb02:

    "Wer die Leidenschaft als Jugendsünde abtut, degradiert die Vernunft zur Alterserscheinung".
    Hans Kasper

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