Kruppi, das mindestens ... ist auf dem Gewährverschluss.
Hab ich ja geschrieben.
Hans
Kruppi, das mindestens ... ist auf dem Gewährverschluss.
Hab ich ja geschrieben.
Hans
... und ich weiß, dass das MHD auf dem Etikett stehen 'sollte'.
AUs gestalterischen Gründen habe ich es so gemacht und es sit auch auf einen Blick zu sehen.
Solange sich keiner beschwert, wird es so gemacht.
Hans
Ist das so? Wie kommst du darauf?
Bei mir ist das MHD auch auf dem "Gewährverschluss"-Streifen. Das hat für mich vor allem den Vorteil, dass ich nur ein Ettikett habe und für jedes Los nur den Gewährstreifen austausche.
Wichtig war mir jedoch noch, dass das MHD auf dem Glas klebt und beim aufdrehen auch weiterhin lesbar bleibt.
Alles anzeigen... und ich weiß, dass das MHD auf dem Etikett stehen 'sollte'.
AUs gestalterischen Gründen habe ich es so gemacht und es sit auch auf einen Blick zu sehen.
Solange sich keiner beschwert, wird es so gemacht.
HansIst das so? Wie kommst du darauf?
Bei mir ist das MHD auch auf dem "Gewährverschluss"-Streifen. Das hat für mich vor allem den Vorteil, dass ich nur ein Ettikett habe und für jedes Los nur den Gewährstreifen austausche.
Wichtig war mir jedoch noch, dass das MHD auf dem Glas klebt und beim aufdrehen auch weiterhin lesbar bleibt.
Laut Verpackungsverordnung kann es auf dem Gewährverschluss sein. Es muss aber ein Verweis im Sichtfeld sein.
Wenn die Gläser übereinander stehen kann man es in der Regel auf dem Gewährverschluss nicht mehr erkennen.
Meine Meinung
in der Lebenmittelkennzeichnungsverordnung:
ZitatAlles anzeigen§ 3 Kennzeichnungselemente
(1) Lebensmittel in Fertigpackungen dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht
werden, wenn angegeben sind:
1. die Verkehrsbezeichnung nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 bis 4,
1a. Angaben nach Maßgabe des § 4 Abs. 5,
2. der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers
oder eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen
Verkäufers,
3. das Verzeichnis der Zutaten nach Maßgabe der §§ 5 und 6,
4. das Mindesthaltbarkeitsdatum nach Maßgabe des § 7 oder bei in mikrobiologischer
Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln das Verbrauchsdatum nach Maßgabe
des § 7a Abs. 1 bis 3,
5. der vorhandene Alkoholgehalt bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent nach Maßgabe des § 7b,
6. die Menge bestimmter Zutaten oder Gattungen von Zutaten nach Maßgabe des § 8,
7. nach Maßgabe des § 9a die Angabe der dort genannten Stoffe,
8. nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission vom 31. März 2004
über die Etikettierung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten mit Phytosterin-,
Phytosterinester-, Phytostanol- und/oder Phytostanolesterzusatz (ABl. EU Nr. L 97
S. 44) die Angaben
a) des Artikels 2 Satz 2 Nr. 1, 3, 4, 5, 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 608/2004,
b) des Artikels 2 Satz 2 Nr. 2 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 608/2004.
...
(3) Die Angaben nach Absatz 1 sind auf der Fertigpackung oder einem mit ihr verbundenen
Etikett an gut sichtbarer Stelle in deutscher Sprache, leicht verständlich, deutlich
lesbar und unverwischbar anzubringen. Die Angaben nach Absatz 1 können auch in einer
anderen leicht verständlichen Sprache angegeben werden, wenn dadurch die Information
des Verbrauchers nicht beeinträchtigt wird. Sie dürfen nicht durch andere Angaben oder
Bildzeichen verdeckt oder getrennt werden; die Angaben nach Absatz 1 Nr. 1, 4 und 5
und die Mengenkennzeichnung nach § 7 Abs. 1 des Eichgesetzes sind im gleichen Sichtfeld anzubringen.
Alles eine Sache der Technik...
IMG_4156 - Kopie.JPG
Ich würde den Hinweis "Mehrwegglas" noch anbringen ( hab ich da jetzt nirgends gefunden )
Danke, Anni ...Der ist zwischenzeitlich noch mit draufgekommen.
Hallo zusammen,
so sehen meine Etiketten aus. Alles was drauf muss, ist drauf. Hat die Lebensmittelüberwachungsbehörde bestätigt.
Desing und Logos sind bereits geschützt.
Viele Grüße, Falk
falk:
könntest Du bitte mal kurz ausführen was man bei dem Ohne Gentechnikaufdruck beachten muß (und was das kostet).
Liebäugel auch gerade damit!
Danke für die schnelle Antwort, ich konnte jedoch keinen Preis für Nebenerwerbsimker finden. Auch hatten die Initiatoren wohl nicht mitbekommen das man unter 65Völkern pauschalisiert, die 50 Völkergrenze ist da also nicht sooo schlau.
Trotzdem vielen Dank
Danke für die schnelle Antwort, ich konnte jedoch keinen Preis für Nebenerwerbsimker finden. Auch hatten die Initiatoren wohl nicht mitbekommen das man unter 65Völkern pauschalisiert, die 50 Völkergrenze ist da also nicht sooo schlau.
Trotzdem vielen Dank
Guckst du nochmal in die Entgeltordnung Lizenznehmer ganz unten. Nebenerwerbsimker bis 50 Völker. Mit 3kg Honig bist du dabei...
Danke für die schnelle Antwort, ich konnte jedoch keinen Preis für Nebenerwerbsimker finden. Auch hatten die Initiatoren wohl nicht mitbekommen das man unter 65Völkern pauschalisiert, die 50 Völkergrenze ist da also nicht sooo schlau.
Trotzdem vielen Dank
Hi,
Schau mal bei der Entgeldordnung Lizenznehmer auf die letzte Seite.
Da stehen dann 50€
Gruss Joachim
p.s. Baarimker war schneller
Ich würde den Hinweis "Mehrwegglas" noch anbringen ( hab ich da jetzt nirgends gefunden )
Das ist mE. zweischneidig... Dann kann die Lebensmittelkontrolle wohl nach deiner Gastrospülmaschine fragen.
Gruß Jörg