Sachkunde Tierhaltung

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  • Hallo !


    Vielleicht hat schon einmal etwas vom TierSchG gehört.
    Darin seht (nicht nur nach meinem Verständnis) in §11 das man u.a. die Haltung von Wirbeltieren
    von Amts wegen genehmigen lassen muß.


    Hierbei soll seit Beginn diesen Jahres und nach zukünftiger Zurverfügungstellung
    ausreichender Weiterbildungsangebote auf Landesebene ausschließlich die Erlaubnis erteilt werden mit einer entsprechenden Sachkundeprüfung.


    Im Bereich der Schafhaltung kann man das schon Allenorten sehen,
    da werden derzeit in vielen Bundesländern erste entsprechende Schulungen angeboten.


    Ist da einem näheres bekannt ?
    Würde mich mal interessieren in wie weit das umsetzbar wird.
    Hat da jemand schon Erfahrungen ? ... oder ist damit beschäftigt ?


    Gruß
    der Bienen
    Knecht

    Aus der Übertreibung der Warnungen,
    ist die Unterschätzung der Realität geworden.

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  • Moin Knecht, in Paragraph 11 und 6 geht es um Wirbeltiere und Kopffüßer zu sonderzwecken wie Tierversuche oder Zoos. Landwirtschaftliche Nutztiere - also z.B. so zuckersüße Schäfchen, sind explizit unter 11 Ziffer 8 Absatz a ausgenommen!

    Mit vielen freundlichen Grüßen
    Henry Seifert (Honig-Bienen-Kurse-Gutachten)
    Faulbrutsanierer, Königinnenverschicker, Schwarmfänger, Bienenretter, Streitschlichter, Kunstschwarmkehrer, Belegstellenwirt, Imkerpate, Probennehmer, Schadenschätzer, Ablegerbilder

  • Henry, Sachkunde in der Haltung wirst du allerdings nachweisen müssen!


    Absatz 8 spricht von der Erlaubnis, aber Sachkunde wirst du für die Zukunft nachweisen müssen...
    Und du wirst deine Sachkunde per Schulung verbessern müssen.
    Wahrscheinlich wird dafür die Bezirksversammlung herhalten müssen.


    @ Bienenknecht, du kannst dich doch bei dem Zuchtberater deiner Wahl weiterbilden können :oops:

  • Sachkunde mußt Du nach wie vor besitzen und nur in speziellen Fällen vor Aufnahme der Tierhaltung nachweisen. Wie dieser Nachweis zu erfolgen hat regelt das Gesetz im übrigen nicht. Nichteinmal wem gegenüber. Es ist auch nicht geregelt, wie die Sachkunde jeweils konkret nachzuweisen ist - praktisch, theoretisch, in er einer Prüfung, durch dauerhaftes Fehlen irgendwelcher Verstöße.


    Üblicherweise stellen Lehr- und Versuchsgüter nach Lehgängen Sachkundenachweise aus, die dann von Veterinär- oder auch Gewerbeaufsichtsämtern anerkannt werden, als Nachweis der Sachkunde. Ich könnte sowas sicher auch ausstellen. Zum Beispiel mir. Das Gesetz regelt dazu nämlich exakt nichts.

    Mit vielen freundlichen Grüßen
    Henry Seifert (Honig-Bienen-Kurse-Gutachten)
    Faulbrutsanierer, Königinnenverschicker, Schwarmfänger, Bienenretter, Streitschlichter, Kunstschwarmkehrer, Belegstellenwirt, Imkerpate, Probennehmer, Schadenschätzer, Ablegerbilder

  • Was macht eigentlich der geheilte Bock, den andere doch gebolzt haben wollten zackzack?
    Kann Dir Dumont doch mal eben große Sachkenntnis und Gelingen gegenzeichnen. Vorunterschreiben tuste selbst. Schönen Stempel bei.

    "Wer die Leidenschaft als Jugendsünde abtut, degradiert die Vernunft zur Alterserscheinung".
    Hans Kasper

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  • Dem Joschi geht das sehr gut obwohl eine weitere Korrektur noch aussteht. Erstaunlicherweise ist der Defekt inzwischen vollständig gedeckt und behaart. Lediglich ein C-förmiger Knochenkranz steht noch um die ehemalige Knochenzapfenhöhle. Der wird demnächst weggemeißelt und die Wundränder werden dann adaptiert. Die Gewebe sind sehr gut ausdifferenziert und das wird kein Riesenakt. Danke nochmal für die Von Sachkunde zeugenden Tipps.

    Mit vielen freundlichen Grüßen
    Henry Seifert (Honig-Bienen-Kurse-Gutachten)
    Faulbrutsanierer, Königinnenverschicker, Schwarmfänger, Bienenretter, Streitschlichter, Kunstschwarmkehrer, Belegstellenwirt, Imkerpate, Probennehmer, Schadenschätzer, Ablegerbilder

  • :liebe002: <= gibste dem Joschi von mir, mit besten Grüßen. Hat mich gefreut.

    "Wer die Leidenschaft als Jugendsünde abtut, degradiert die Vernunft zur Alterserscheinung".
    Hans Kasper

  • Hi Henry,


    Ich hab mal eine reine Interessensfrage zur dieser Sachkunde.
    Ist es unabhängig davon wieviele Schafe du hältst oder zu welchen Zweck immer die Sachkundeprüfung notwendig?
    Als wenn ich 4 Tiere Hobbymässig halte, brauche ich genau die selbe Sachkunde wie der Erwerbsschäfer der 150 Tiere hat?


    Falls ja würde ich mir für Hunde und Katzenhalter auch so einen Sachkundenachweis wünschen :wink:


    Viele Grüße,



    Maxikaner

  • Das TierSchG regelt in Paragraph 2 was ein Tierhalter können, wissen, machen und gewähren muß und in Paragraph 3 was er nicht darf. In 4 wird geregelt wie er Tiere zu töten hat. Erst in P4 taucht das Wort "Sachkunde" explizit auf. P1-3 gelten grundsätzlich für alle Tiere und beinhalten genau das, was unter Sachkunde zu verstehen ist, allerdings so formuliert, daß der Tierhalter nicht nur "Kunde" also das Wissen haben muß, sondern auch danach handeln. Sachkunde ist folglich für jede Tierhaltung notwendig. Der Nachweis darüber allerdings nur in speziellen Fällen.

    Mit vielen freundlichen Grüßen
    Henry Seifert (Honig-Bienen-Kurse-Gutachten)
    Faulbrutsanierer, Königinnenverschicker, Schwarmfänger, Bienenretter, Streitschlichter, Kunstschwarmkehrer, Belegstellenwirt, Imkerpate, Probennehmer, Schadenschätzer, Ablegerbilder

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  • Moin,


    den benötigst du auch...als Halter von Hunden....sofern du nicht nachweisen kannst, das du bereits seit min. 2 Jahren Hunde hälst.


    Aber auch hier: Wer kontrolliert, aufgrund von und wann und wieso und warum?:wink:


    Für weitere Infos: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/?SEARCHLETTER=M&SOURCE=PstList&PSTID=12139898

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