Moin,
ich bin stinksauer! Erstens sind inzwischen die Landkreise hier riesig und zweitens haben sie alle andere Anforderungen an die Seuchenüberwachung und die Ausstellung der Freiheitsbescheinigung. Ich habe Vereins-Mitglieder in der Stadt Leipzig, Leipziger Land, Nordsachsen und Mittelsachsen. Alle Kreise liegen an, um und ineinander.
Die LUA ruft für eine Negativbeprobung 5,11€ auf. Sie ist für alle diese Kreise zuständig. Für eine Positivbeprobung sind es 7,67€. Poolen im Labor ist möglich. 5 zu 1 kann bei Negativbeprobung auch schon draußen gepoolt werden. Nach Bundesleitlinie müssen/dürfen/können bei Völkerzahlen unter 10 alle Völker untersucht werden. Darüber bleibt es bei den 10. Ab 50 werden es dann 25.
Wörtlich heißt es: Bei weniger als 10 Völkern sind alle, bei 10 bis 50 Völkern sind mindestens 10
Völker bis maximal 50% und bei mehr als 50 Völkern sind mindestens 25 Völker bis
maximal 20% zu untersuchen. Es heiß nicht, mindestens 50% oder mindestens 20% sondern nein, die Maximalzahl ist begrenzt. Mehr dürfen dann nicht untersucht werden, oder wie?
Und weiter geht es:
Bienenvölker gelten als frei von AFB, wenn keine klinischen Symptome oder keine
Sporen des Erregers der AFB festgestellt wurden.
In der Verlinkung von Nordsachsen steht direkt dahinter der in der Bundesleitlinie fehlende Satz: Futterkranzproben sind für die
Erteilung eines Gesundheitszeugnisses nicht erforderlich.
In Nordsachsen wurden nun nach Ausbruch doch Futterkranzproben verlangt. Genaues kann vielleicht Steffen beitragen.
Im Leipziger Land ist mein letzter Stand der, daß sowohl Begutachtung aller Völker als auch zusätzlich Futterkränze aller Völker verlangt werden. Und zwar komplett auf Kosten desjenigen, der eine Genehmigung zum dauerhaften Verbringen überhaupt oder Wandern über die Kreisgrenze hinaus erhalten will. Ob diese Proben als Pools zu 5 gezogen werden dürfen oder ob die einzeln gezogen im Pool untersucht werden dürfen will keiner entscheiden. Über die Standorte hinaus darf jedenfalls nicht gepoolt werden.
Für Mittelsachsen und die Stadt Leipzig waren keine exakten Aussagen am Telefon zu erfahren. Es war schlicht niemand erreichbar, der halbwegs Ahnung gehabt und die Problematik erkannt hätte.
Ja um himmelswillen, das ist doch Verwaltung! Die müssen doch wissen was sie wollen. Mir ist ja völlig egal, ob nun jeder Landkreis da was Eigenes macht, aber wissen was sie wollen, müssen sie doch. Es ist doch ein riesen Unterschied, ob ich nun mit 25 Völkern an 5 Standorten 25 Einzelproben zu 5,11€ plus den anreisenden BSV und die ungefähr (so genau weiß mans nicht) 25€ Gebühr für die Ausstellung der Urkunde zahlen muß oder ob das eben nur 10 Durchsichten mit 2 gepoolten Proben kostet. 127,75€ kostet alleine das Labor im ersten Fall 10,22€ im zweiten.
Wie ist denn die Anforderung in Eurem Landkreis? Was genau und zu welchen Kosten will das Amt und was kriegt Ihr dafür? Was kostet Euch der BSV?