Es kann schon sein, dass Dein Rolladenbesitzer so meint, aber einen Schadensersatz wird er von Dir nicht bekommen können, wenn Du nein sagst.
Hat er auch nicht bekommen, denn ich habe ja gesehen dass es Wespen waren.
Hätte er hingegen nur eine Stichwunde gezeigt, hätte ich nicht glaubhaft abstreiten können, dass eine Biene diesen Stich gesetzt hat. Im Streitfall wäre der Ausgang davon abhängig, wie fähig die involvierten Rechtsverdreher sind. "Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand!"
ZitatUnd Nein. Die Schulleitung kann nicht Haftung genommen werden, denn das ist allgemeines Lebensrisiko, und verschwindend gering obendrein.
Im Schnee auszurutschen und auf die Fr.... zu fallen würde ich auch unter "allgemeines Lebensrisiko" einstufen. Trotzdem haftest Du wenn Du den Gehweg vor Deinem Grundstück nicht geräumt hattest. Deutscher Amtsschimmel eben.
ZitatUnd im Falle eines Stiches einer Honigbiene müsste tatsächlich der Besitzer des bösen Tieres diesen Besitz bewiesen bekommen.
Es geht hierbei nicht um die Haftung des Tierhalters. Es geht um die Haftung der Schulleitung, die während des Schulbesuches die Aufsichtspflicht über die Kinder ausübt. Aus dieser Aufsichtspflicht ergeben sich auch entsprechende Haftpflichten. Nebenbei bemerkt ist das auch der Grund, warum die Kinder (zB während Freistunden) das Schulgelände nicht verlassen dürfen. Sollen Kinder bei vorzeitigem Unterrichtsende nach Hause gehen dürfen, müssen die Eltern einen entsprechenden Zettel unterschreiben, der die Schule entsprechend aus der Haftung entlässt.
ZitatUnd abermals nein: Das ist nicht die Realität. Das ist Realitätsverlust.
Tja, so bastelt sich jeder seine eigene Realität.