Ja, ok, sobald die Treib-und Hetzjagden verboten werden.
In Deutschland ist die Hetzjagd verboten:
Bundesjagdgesetz, V. Abschnitt "Jagdbeschränkungen, Pflichten bei der Jagdausübung und Beunruhigen von Wild"
§ 19 Sachliche Verbote
(1) Verboten ist
...
13. die Hetzjagd auf Wild auszuüben;
...
Ist das in Luxemburg tatsächlich anders?