Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen zu Genehmigungen, Zertifikaten usw.
Wenn ich meine Imker-Produkte verkaufen möchte muss ich ja als erstes ein Gewerbe anmelden.
Was benötige ich aber noch?
Ich habe hier schon gelesen das wenn man Propolis verkaufen möchte einen Kräuterschein benötigt.
Und an die ganzen Lizenzen und Auflagen wenn man selbstgemachte Seife verkaufen möchte,
will ich gar nicht denken.
Wie sieht das bei anderen Bienenprodukten (Met, Creme, Lippenstift, Pollen usw.) aus?
Gruß Maik
Genehmigungen, Zertifikate usw.
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Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen zu Genehmigungen, Zertifikaten usw.
Wenn ich meine Imker-Produkte verkaufen möchte muss ich ja als erstes ein Gewerbe anmelden.
Wer sagt das?
Zitat
Was benötige ich aber noch?Dafür erstmal nix, ausser Imkerprodukte.
ZitatIch habe hier schon gelesen das wenn man Propolis verkaufen möchte einen Kräuterschein benötigt.
Du bist in DE? Schreib doch mal was ins Profil, dann spricht sichs leichter
ZitatUnd an die ganzen Lizenzen und Auflagen wenn man selbstgemachte Seife verkaufen möchte,
will ich gar nicht denken.Das ist eher weniger schlimm
ZitatWie sieht das bei anderen Bienenprodukten (Met, Creme, Lippenstift, Pollen usw.) aus?
Met und Pollen sind doch Imkerprodukte, oder? Creme und Lippenstift ist Kosmetik -> Seife
ZitatGruß Maik
Ebenso
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Hallo Maik. Das Forum hat eine Prima Suchfunktion, da findest du auf alle deine Fragen die entsprechenden Antworten.
Gruß Josef
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Hallo, Propolis für innerlich ist auch mit Kräuterschein tabu.
Bis bald
Marcus -
Hallo, Propolis für innerlich ist auch mit Kräuterschein tabu.
Bis bald
MarcusHallo Marcus. Der Hersteller kann soviel Propolis selber schlucken wie er will, jedoch dürfen bei Abgabe keine medizienischen Aussagen zur Wirkung gemacht werden. Die Käufer wissen aber meistens wofür sie es brauchen wollen.
Gruß Josef
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Und wieder einmal: Der Imker benötigt keinen Gewerbeschein! Das hatten wir hier schon mal ausführlich erläutert.
Gruß Wolfgang
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Hi,
da waren ja schon mal viele hilfreiche Antworten dabei.
Danke.
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Hallo !!
Für den Verkauf des eigenen Honigs braucht der Imker kein Gewerbe.
Für den Verkauf von Propolis benötigt der Imker kein Gewerbe.
Für den Verkauf von Bienenwachs braucht der Imker kein Gewerbe.Eine "Sachkenntnisprüfung im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln" braucht der Imker auch nicht,
den er verkauft ja keine Arzneimittel.
Würde er Arzneimittel verkaufen müßte er dies nach Arzenimittelgesetz,
aber weder Honig, noch Propolis noch Wachis ist ein Arzneimittel ....
.... obwohl es gut tun kann, aber das ist ein andere Thema.Für den Verkauf zugekaufter Produkte gibt es Grenzen innerhalb dies machbar ist ohne Gewerbe.
Gruß
der Bienen
Knecht
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