Hier gehts nur um die Möglichkeit überhaupt, Schwärmen ein neues Zuhause zu geben.
Die Tierseuchenverordnung/gesetz, lässt dazu berechtigterweise kaum einen Spielraum.
Dass es möglich, beziehungsweise in der Praxis umsetzbar ist, ist eigentlich ein alter Hut.
Auch ich, habe damals zum Start von meiner Imkerei, den Bestand innerhalb von 3 Jahren, mit etwa 60 "herrenlosen" Schwärmen mit so genannten "Lockbeuten" erweitert, und brauchte nur noch die Königinn zu wechseln (umweiseln)........
Dies kann aber nicht, als gute imkerliche Praxis bezeichnet werden. Auch nicht, wenn man damit nur die eigenen Schwärme "bannen" möchte...
Diesbezüglich, gehört der Beitrag von ribes , eben doch in dieses Thema....
Lg Sulz.