Hallo
Gibt es irgendwo gesetzliche Bestimmungen zur Gestalltung eines Schleuderraums.
Für links wäre ich dankbar.
MFG
Ruben
Hallo
Gibt es irgendwo gesetzliche Bestimmungen zur Gestalltung eines Schleuderraums.
Für links wäre ich dankbar.
MFG
Ruben
Gibt es irgendwo gesetzliche Bestimmungen zur Gestalltung eines Schleuderraums.
Bitte nicht im Stall! :p
Ansonsten: Suche nach "Honig Hygiene Vorschriften" ergibt Tausende von sinnvollen Treffern...man kommt da ganz schnell auf die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).
Link zum Thema: http://www.die-honigmacher.de/stichwort/Lebe…Verordnung.html
Hallo Ruben
Mit Vorschriften kann ich dir nicht dienen. Aber es wurde und wird bis heute, noch im Bienenhaus bzw. im Wanderwagen geschleudert. Ich habe auch schon im Vorhäuschen geschleudert, ich denke Sauberkeit ist Bedingung.
Wenn du neu baust, sollte der Boden und die Wände schon gefließt sein und ich habe ihn nicht so groß gebaut, das ich ihn gut beheizen kann
Hallo,
es sieht so aus, dass ich einen Raum bekommen kann, den ich als Schleuderraum einrichten möchte. Leider nur begrenzte Geldmittel vorhanden.
Eure Erfahrungen würden mich interessieren.
1 - Was war die beste Lösung für Euren Schleuderraum? Tipps und Tricks.
2- Was würdet Ihr anders machen, wenn Ihr noch mal einen Schleuderraum einrichtet?
3- Kann ich diesen selbstnivellierenden Kunstharzboden selbst vergießen oder ist das schwierig?
Kriege ich das Zubehör im Baumarkt?
4 - Hat jemand Erfahrung mit dem Vermieten eines Schleuderraums? Wenn ja: Gibt es Nachfrage? Verlangt Ihr eine Kaution, um evtl. Schäden zu bezahlen? Was verlangt Ihr an Miete?
Danke!
Liebe Grüße
apirita
Hallo Apirita,
ich bin auch gerade am Bauen. Der Fußboden bereitet mir auch noch etwas Kopfzerbrechen. Aktuell wollte ich den vorhanden Betonfußboden etwas ausbessern und dann Linoleum verlegen lassen. Das kann man offenbar dicht verschweißen und an den Wänden etwas hochziehen.
Gruß Jörg
Hi,
laut Amt völlig i.O.
wegen deinem Schleuderraum stellt sich die Frage, was bei dir unter dem Strich raus kommt. Du schreibst, dass Du mit Geldmitteln etwas knapp da stehst und willst dir den Raum mieten.
Ich sag jetzt mal frei raus - Angenommen bei 7 Völkern erntest 350 kg Honig, verkaufst ein Glas (500g) zu 6€ und hast Produktionskosten von 2,50 €. Um es schlecht zu rechnen bleiben rund 1.000 € über. Also solltest maximal 100€ Miete pro Monat zahlen, damit ungefähr deine Miete wieder bekommst. Nicht gerechnet ist Arbeit, Risiko von Minderertag, etc.
Bedenke dass Du evtl. den Raum in den ursprünglichen Zustand wieder bringen musst. Wenn Du den Raum an einem 3. Überlassen willst, solltest im Mietvertrag die Erlaubnis mit drin haben. Ich glaube aber kaum, dass sich viele den Raum mieten möchten. Gibt meines Wissens genügend Vereine, die ihren Mitgliedern so einen Raum kostenlos zur Verfügung stellen. Ob es bei Dir vor Ort auch so ist, k.A.
Kunstharzboden dürfte teuer werden, würde eher auf PVC oder Laminat gehen (vom Gefühl her). Wenn es das ist, woran ich gerade denke, kostet das Material für den QM mindestens 50€.
Gruß GM
Und erst das wieder raus bekommen vom Kunstharz....oh haaa...
Sanni:
Ne Stange TNT kann das Kunstharz aus dem Raum bekommen.
Wenn Die Oberfläche rauh ist, hast Probleme den Honig zu entfernen. - gibt aber auch spiegelglatt
Zitat....Geldmitteln etwas knapp da stehst und willst dir den Raum mieten.
Wo steht das? Bitte den Beitrag von apirita richtig lesen und überlegen ehe man schreibt, oder mal ganz auf eine Antwort verzichten.
Ehe man wieder mal ein Thema zerredet
Hartmut
Sie will den Raum einrichten, und dann wohl eher selber vermieten - steht da; mehr oder weniger
Zum Thema Hygiene und Raum find ich das hier gut zusammengefasst.
Und basieren tut`s auf dem hier: Lebensmittelhygieneverordnung
Da sollte man als Imker mal ganz genau reingucken, denn die Formuliereungen sind ganz allgemein gehalten, da steht außerdem das Wörtchen "angemessen", und da könnte man nun schon wieder streiten:
Wo steht denn ganz explizit das fließend warme Wasser? Nirgends. (Anlage 2: "...beim Umgang mit und bei der Reinigung von Primärerzeugnissen Trinkwasser oder, falls angemessen, sauberes Wasser oder sauberes Meerwasser zu verwenden,..."
Genausowenig, dass die Einwegpapiertücher zwingend sein müssen.
Wer küchenartige Zustände schafft, der braucht sich nicht zu fürchten.
Grüße
Marion
Unser Schleuderraum ist gefliest, Wände auch halbhoch, wenn mal ein Umbau/Neubau stattfinden sollte kommt auf jeden Fall ein Harzboden rein, weil der sich einfach besser reinigen lässt.(Keine Fugen) Momentan reinige ich mit Kärcher und Bodenaufsatz weil da nix spritzt und direkt hinterher wird mit Nasssauger abgesaugt und trocken gewischt. Damit wird vermeiden das sich groß Feuchtigkeit breit macht. Also einer kärchert und direkt hinterher wird gesaugt, somit Läuft Wasser garnicht breit. Die Raumhöhe ist sehr niedrig und ein Abluftventilator ist auch vorhanden. Heizen und Raumentfeuchtung ist somit gut möglich. Was auch top ist sind Leistungsfähige Raumentfeuchter welche die Luftfeuchte auf nem niedrigen Niveau halten.
MfG
4 - Hat jemand Erfahrung mit dem Vermieten eines Schleuderraums? Wenn ja: Gibt es Nachfrage? Verlangt Ihr eine Kaution, um evtl. Schäden zu bezahlen? Was verlangt Ihr an Miete?
Also Kaution wäre etwas übertrieben, am Raum selbst sollte ja bei der Honigschleuderung nichts kaputtgehen. Aber ich nehme an, dass auch die Benutzung von Schleuder, Entdeckelungskram und Co mit dabei sein wird. Ich denke nicht, dass Leute mit eigener Schleuder sich irgendwo einmieten wollen und dort die Honigmatzerei zu veranstalten.
Ein grober Richtwert, den ich evtl verlangen würde: pauschal 10€ für den Raum und jeweils 3-5% des Wertes des Equipments. Das wäre in etwa auch die "Abschreibung" einer eigenen Honigschleuder über 10 Jahre. Schäden sind natürlich zu ersetzen, wenn z.B. ein Zinken der Entdeckelungsgabel abbricht etc
Oder einfacher:10€ fix und 1€ pro kg geschleuderten Honig, ich denke das wäre die einfachste Abrechnungsmöglichkeit. So wurde und wird bei uns auf m Land auch das Apfelpressen abgerechnet. In jedes Presstuch kommt eine bestimmte Apfelmus-Menge und am Ende sind dann 0,50Cent je gefülltes Presstuch fällig.
Setzt natürlich ein gewisses Vertrauen an die Kunden vorraus. "Ja, ich hatte zwar 2 PKW-Anhänger voll mit Honigzargen, aber mehr als die 20kg Honig waren net drin ;))
Ich denke gerade in der Städten wie Berlin, Frankfurt etc wäre das ein gutes Angebot vor allem an die Kleinstimker (2-5 Völker): kein großer Invest in teures Krimskrams, der nur 2 Tage im Jahr gebraucht wird und die restlichen 363Tage im Jahr nur im Weg steht.
Wobei die Einrichtung eines zu vermietenden Schleuderraumes (meiner Meinung nach) nicht mehr unter die "fallweise Produktion" fällt und somit wohl auch strengere Anforderungen zu erfüllen sind. Womit wir auch beim Thema zurück wären:
Anforderungen an Schleuderräume eines Durchschnittsimkers siehe:
http://www.llh.hessen.de/downloads/bien…er_11-01-02.pdf
Stefan
Da sollte man als Imker mal ganz genau reingucken, denn die Formuliereungen sind ganz allgemein gehalten, da steht außerdem das Wörtchen "angemessen", und da könnte man nun schon wieder streiten:
Wo steht denn ganz explizit das fließend warme Wasser? Nirgends. (Anlage 2: "...beim Umgang mit und bei der Reinigung von Primärerzeugnissen Trinkwasser oder, falls angemessen, sauberes Wasser oder sauberes Meerwasser zu verwenden,..."Genausowenig, dass die Einwegpapiertücher zwingend sein müssen.
So schaut's aus, wobei man aber ehrlich sagen muss:
Wenn man statt dem ollen Handtuch einfach 1-2 Blätter einer Küchenrolle zum Händetrocknen nach dem Händewaschen verwendet, dann sind mit einem 0,002€ Betrag ein guter Beitrag zu den "angemessenen Maßnahmen" erfüllt worden.
Übrigens auch Interessant:
http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/…neImHandel.html
Auch mal auf "Rechtsgrundlagen für die Lebensmittelhygiene" klicken.
Stefan