So kompliziert ist es doch gar nicht. Aber noch mal für die ganz schwer Auffassenden:
1. Der Umsatzsteuersatz ist 10,7 nicht 7% (außer man verzichtet auf die Anwendung des § 24 UStG).
2. Die ausgewiesene Umsatzsteuer muss nicht abgeführt werden.
3. Es muss keine Ermittlung der Vorsteuerbeträge erfolgen, weil der Vorsteuerabzug durch die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung entfällt. Buchhalterisch ist die Umsatzsteuer also kein Thema.
Hier hat uns der Gesetzgeber mal was Gutes getan.
Also: In der Praxis ist die Umsatzsteuer für den Imker überhaupt kein Problem. Vorausgesetzt er ist in der Lage, aus dem Bruttorechnungsbetrag 10,7% Prozent für seinen Kunden herauszurechnen, wenn der es so haben will.
Gruß Wolfgang