Anzeige gegen:
den Ministerpräsidenten des Landes RLP, Herr Kurt Beck, die Bundesratsmitglieder: Frau Eveline Lemke, Frau Margit Conrad, Frau Ulrike Höfken, sowie ggf. gegen die stellvertretenden Mitglieder: Herr Roger Lewentz, Herr Dr. Carsten Kühl, Herr Jochen Hartloff, Frau Malu Dreyer, Frau Irene Alt, Frau Doris Maria Ahnen
soweit, als diese am 29. Juni 2012 in der Bundesratssitzung und Abstimmung über den ESM-Vertrag für diesen gestimmt haben.Ich stelle Anzeige wegen Verfassungshochverrat, Meineid, sowie ggf. weiterer im Zusammenhang stehender Delikte, insbesondere Vorteilnahme und Bestechlichkeit.
Als Bürger des Landes Rheinland-Pfalz und Baden Württembergs habe ich die Pflicht, o.g. Vergehen gegen die Verfassungsintegrität zur Anzeige zu bringen, um mich nicht selbst strafbar zu machen:
„Wer von einem Vorhaben oder der Ausführung eines Hochverrats zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, rechtzeitig Anzeige zu machen, wird nach § 138 I Nr. 2 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) bestraft, und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 138 I StGB). Von dieser Anzeigepflicht ist nur das Wissen um die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen ein Land ausgenommen, dann gelten im Speziellen §§ 129, 129a StGB. „
Die o.g. Personen haben mit der Unterzeichnung für den ESM m.M.n Verfassungshochverrat begangen, indem sie mittels Drohung mit einer finanzpolitischen Katastrophe ( Zusammenbruch des Euros und der Währungsunion), oder durch stillschweigende Zustimmung, die Haushaltssouveränität des Landes und des Bundes zugunsten einer nicht gewählten, nicht demokratisch kontrollierten und den Gesetzen der Bundesrepublik nicht unterworfenen Gruppe von europäischen „Gouverneuren“ aufgegeben haben. Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich klar gestellt, dass die Haushaltssouveränität integraler Bestandteil der Gewaltenteilung und damit der verfassungsmäßigen Ordnung ist. Eine Abschaffung dieser Ordnung und der Ewigkeitsklauseln des Grundgesetzes sind auch nicht mit 2/3 Mehrheiten im Bundestag oder Bundesrat möglich.
Diese verfassungsmäßigen Grundlagen, als auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts dazu, sind den Beschuldigten bekannt.
Im Vorfeld der Abstimmung wurden den Ministerpräsidenten der Länder finanzielle Zugeständnisse für ihr Abstimmungsverhalten gemacht. Dadurch ist der Verdacht der Bestechlichkeit und Vorteilsnahme gegeben.
Die Ministerpräsidenten der Länder leisten bei Ihrem Amtsantritt einen Eid auf die Verfassung der Länder und des Bundes. Der Verfassungshochverrat stellt somit zugleich einen Meineid dar.
Bis zum abschließenden Urteil des Bundesverfassungsgericht wegen anhängiger Klagen der Partei der Linken und der ehemaligen Justizministerin Frau Herta Däubler Gemlin, Herr Peter Gauweiler, des Bundes der Steuerzahler, sowie 12.000 weiterer Klagen durch den Vereins “Mehr Demokratie u.a., bitte ich die Anzeige ruhen zu lassen.
Ich bitte um Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Bärmann
Auf dem Elmet 7
72336 Balingen
07433-6513