Hallo zusammen,
ich habe schon ein bisserl zum Thema Honiverkauf, Flohmärkte, Rechte&Pflichten etc. gelesen, bin mir aber immer noch nicht so ganz sicher was ich jetzt alles beachten muss. Und zwar möchte ich gern den Honig einer befreundeten Familie verkaufen - natürlich mit Einverständnis der Familie! Es handelt sich hier um eine kleine Hobbyimkerei, die rein in der Freizeit betrieben wird. Dadurch blieb die Vermarktung und der Verkauf bisher auf der Strecke und ich möchte das gern in die Hand nehmen. An Freunde und Kollegen habe ich schon einiges verkauft, aber nachdem der Keller voll ist, möchte ich mich auch gern auf Flohmärkten bzw. vor Bäckereien etc. versuchen. Welche rechtlichen Dinge muss ich beachten? Normalerweise braucht man ja als Hobbyimker keinen Gewerbeschein, es sind ja "nur" 12 Völker udn es handelt sich ja um ein landwirtschaftliches Urprodukt. Alelrdings sind es ja nicht meine eigenen Völker, sondern ich verkaufe ja nur im Auftrag der Familie... Soll ich mir eine Art Verkaufsgenehmigung ausstellen lassen? Weiß jemand wie ich an so eine gesundheistechnische Belehrung komme, die ich ja auch brauche? Vielen Dank schon mal für alle hilfreichen Antworten!
Julia
Honigverkauf aus nicht-eigener Produktion
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Wenn Du es als Freundin des Imkers quasi als freiwillig mithelfendes "Ehrenmitglied" der Familie unentgeltlich machst, gehe ich davon aus, dass für dich keine anderen Vorschriften gelten als für den Imker selbst. Da die Gläser ja hoffentlich verschlossen (und mit einem Etikett nebst Sicherung gegen unbemerktes Öffnen) versehen sind, musst Du keine besonderen Hygienevorschriften einhalten, Du hantierst ja nicht mit offenen Lebensmitteln.
Aber auch ein Hobbyimker kann sich nicht einfach auf einen Flohmarkt, vor eine Bäckerei oder in eine Fußgängerzone stellen und seinen Honig verkaufen. Beim Flohmarkt übernimmt die Genehmigungsbeschaffung der Veranstalter, für alle andern Aktivitäten brauchst Du eine Genehmigung. Ob und wie Du die erhältst erfragst Du möglichst bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. -
Ja klar, der Verkauf ist komplett unentgeltlich, ich nehme keinerlei Provision außer Naturalien Also, die Gläser sind mit einer geeichten Waage befüllt, mit einem Etikett versehen (inkl. Imkerei, Sorte des Honig, MHD, Gewicht), aber nicht öffnungssicher verschlossen, sondern mit einem einfachen Drehdeckel. Ist das ein Problem? Und warum brauche ich von der Gemeinde eine Genehmigung, wenn ich mich doch auf Privateigentum (eben zum Beispiel vor der Bäckerei) befinde? Reicht dann nicht die Genehmigung des Grundstückseigentümers?
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...aber nicht öffnungssicher verschlossen, sondern mit einem einfachen Drehdeckel. Ist das ein Problem?
Kein Problem, solange Dir niemand "einen Streich" spielt...
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eben zum Beispiel vor der Bäckerei
Selbst wenn ich ein paar von meinen Klamotten aus dem Laden auf den Gehweg hängen wollte, bräuchte ich eine Genehmigung und müsste für diese Nutzung auch bezahlen...
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Ja klar, der Verkauf ist komplett unentgeltlich, ich nehme keinerlei Provision außer Naturalien Also, die Gläser sind mit einer geeichten Waage befüllt, mit einem Etikett versehen (inkl. Imkerei, Sorte des Honig, MHD, Gewicht), aber nicht öffnungssicher verschlossen, sondern mit einem einfachen Drehdeckel. Ist das ein Problem? Und warum brauche ich von der Gemeinde eine Genehmigung, wenn ich mich doch auf Privateigentum (eben zum Beispiel vor der Bäckerei) befinde? Reicht dann nicht die Genehmigung des Grundstückseigentümers?
julepiep , lese mal . Und eine Standversicherung brauchst Du auch ,wenn mal jemand vor Deinem Stand fällt dann haftest Du und das kann richtig Teuer werden . Bürgersteig ist nicht Privatbesitz dazu brauchst Du die Genehmigung der Gemeinde .
Und die Gläser müssen mit Deckellasche gegen öffnen gesichert sein . Naturalien ist auch Entgeld . Und in manchen Gegenden brauchst du auch einen Gewerbeschein.Bei ner kleinen Hobbyimkerei bleibt noch genügend Zeit zur Vermarktung : Alternativ weniger Völker halten !
Meldung aus Heft 2/2008, Seite 8Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft geändert
Der Rechtsbeirat des Deutschen Imkerbundes, RA K.-Werner Senger, unter- richtete den Vorstand und die Imkerfachzeitschriften mit folgendem Text über die Änderung des § 4 SGB VII betreffend Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft:
Auszug :
Wie sind Helfer in Imkereien künftig versichert?
Weitgehend ausgeschlossen vom Versicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sind bereits nach geltendem Recht Helfer in nicht gewerbsmäßig betriebenen Imkereien. Neben den Unternehmern stehen deren im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner sowie Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Pflegekinder nicht unter dem Versicherungsschutz der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, wenn sie unentgeltlich für die Imkerei tätig werden.
Darüber hinaus wird durch das LSVMG der Versicherungsschutz für die Helfer weiter eingeschränkt. Auch in gewerbsmäßig betriebenen Imkereien stehen die vorübergehend unentgeltlich tätigen Familienangehörigen, die bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, künftig nicht mehr unter dem Versicherungsschutz.“Ende des Zitats.
Damit ist nach langem Bemühen und einer wechselvollen Entwicklung der Streit mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft durch den Gesetzgeber entschieden, und es besteht für die Imker Rechtsklarheit, an der sich alle Beteiligten zu orientieren haben.
RA K.-Werner Senger
D.I.B.-Rechtsabteilung
Bismarckstraße 4
69469 WeinheimGruß Josef der selbst mal einen Marktstand hatte .
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Und eine Standversicherung brauchst Du auch ,wenn mal jemand vor Deinem Stand fällt dann haftest Du und das kann richtig Teuer werden .Was heißt hier brauchen? Nice to have, rechtlich müssen nicht!
Und die Gläser müssen mit Deckellasche gegen öffnen gesichert sein .Genau das gleiche. Rechtlich muss du gar nicht.
Bei ner kleinen Hobbyimkerei bleibt noch genügend Zeit zur Vermarktung : Alternativ weniger Völker halten !... lass das mal Julia's Sorge sein!
Ich finds super, wenn man sich Arbeit teilte, der eine imkert gerne, hat aber keinen Plan vom Verkaufen und anders herum. Einfach machen, Julia, und sich nicht von den Bürokraten abhalten lassen.
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Einfach machen, Julia, und sich nicht von den Bürokraten abhalten lassen.Julia . Die Bürokraten rechnen dir dann aber den Schadenersatz das Schmerzensgeld usw. aus und das kann richtig teuer werden . Oder bezahlt es dann Clemens der hier seit 2002 ohne Profil rumgeistert ?
Josef
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Guten Abend
Ich arbeite in erster Linie an der Qualität meines Produktes und seiner Aufmachung, stimmt dieses, spricht sich das rum.
Zu Anfang habe ich öfters Proben verschenkt und verkauft, inzwischen muß ich portionieren. damit alle was abbekommen.
Und saftige Preise kommen auch gut an!
Guten Honig zuzukaufen ziehe ich in Betracht.
Darf ich diesen unter meinem Namen verkaufen? Wie handhabe ich dies?
LG Elk -
Oder bezahlt es dann Clemens der hier seit 2002 ohne Profil rumgeistert ?
Tja, und gegen welchen Paragraphen verstoße ich damit!
Aber jetzt mal Tacheles, Josef. Wo steht denn das mit den Deckellaschen? An Stelle die Leute mal zu motivieren etwa zu machen werden hier Problem erfunden, wo keine sind. Wenn du einen Marktstand hattes, wie oft ist denn was passiert? Hat dich jemand verklagt, gab es Schmerzensgeldforderungen? Man muss auch die Kirche im Dorf lassen.
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Guten Abend
Ich arbeite in erster Linie an der Qualität meines Produktes und seiner Aufmachung, stimmt dieses, spricht sich das rum.
Zu Anfang habe ich öfters Proben verschenkt und verkauft, inzwischen muß ich portionieren. damit alle was abbekommen.
Und saftige Preise kommen auch gut an!
Guten Honig zuzukaufen ziehe ich in Betracht.
Darf ich diesen unter meinem Namen verkaufen? Wie handhabe ich dies?
LG ElkElk , sobald Du zukaufst bist du Händler und damit voll Steuerpflichtig und als in Verkehrbringer voll Haftbar.
Josef
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Elk , sobald Du zukaufst bist du Händler und damit voll Steuerpflichtig
Kleinunternehmerregelung?!
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Elk möchte vielleicht kein Unternehmer sein oder werden !
Josef
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Richtig, Josef!
Somit hat sich die Idee mit dem Zukauf erledigt und damit auch die Sorge bei Unachtsamkeit einen evtl. minderwertigen Honig vermarkten zu müssen.
Danke, Elk -
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.