Moin
Ich bin auf der Suche nach der Verordnung der zugelassenen Verdampfer für Ameisensäure im Bienenvolk.
Kennt hier jemand den Link?
Habe leider vergeblich gesucht.
Danke
Patrick
Moin
Ich bin auf der Suche nach der Verordnung der zugelassenen Verdampfer für Ameisensäure im Bienenvolk.
Kennt hier jemand den Link?
Habe leider vergeblich gesucht.
Danke
Patrick
Moin
Ich bin auf der Suche nach der Verordnung der zugelassenen Verdampfer für Ameisensäure im Bienenvolk.
Kennt hier jemand den Link?
Habe leider vergeblich gesucht.Danke
Patrick
Hallo Patrick. Kannst Du bei jeden Imkerbedarfshändler bestellen . Viele haben auch Online Kataloge .
Gruß Josef
http://www.diebiene.de/online/102422/varroa.pdf
Patrick, hier auf Seite 12 stehts geschrieben: Nasseheider oder baugleiche...Bundesgesetzblatt....
Gruss Simon
Moin
Hallo Simon
Das ist eine Auslegung der Verordnung!. Das ist nicht die Verordnung!
Ich möchte Fakten.
Wie ist der direkte Wortlaut der Verordnung?
Wo steht sie?
Gruß
Patrick
müsste dann hier zu finden sein.
Gruß Simon
Hmmm
mit dem Link komme ich nicht klar.
Ich suche die Verordnung, wo der Nassenheider in Urform abgebildet ist, als Beispielbild.
Im Text davor wird beschrieben, wie der Verdunster beschaffen sein muss, um zugelassen zu sein.
Ich wollte endlich mal Fakten schaffen.
Da reden mir zu viele Dummzeugs in der Bienenhaltung.
Ich habe nach den vielel schlechten Artikeln in der Bienenzeitung 04 / 2012 die Vermutung, das jeder nur von jedem abschreibt, ohne die Fakten zu kennen, geschweige denn selber Versuche gemacht zu haben.
Ich möchte einfach mal mit dem Verdunster anfangen und hier die Fakten selber lesen.
Wer also diese Verordnung hat, kennt, oder den link hier einstellen kann... bitte
Das wäre seeehr nett.
Gruß
Patrick
Hallo Patrick,
ich hab mal herumgewühlt. Es findet sich der erste brauchbare Hinweis in einem österreichischen Imkerverein auf der Seite zu den Varroabekämpfungsmitteln, dort steht
ZitatAngemeldete Mittel laut § 1, Abs. 3, Z 8 Arzneimittelgesetz
* THYMOVAR™, ApilifeVAR™, APIGUARD™, APILAC™, APIOXAL™, BIENENWOHL™, VARROX™, EMK™ und „GTM™ “-Verdampfer (in Verbindung mit Apioxal- bzw. EMK-Oxalsäure-Tablette).* UNIVERSAL™-, NASSENHEIDER™-, BURMEISTER™-, APIDEA™-Verdunster, KRÄMERPLATTE™, nur in Kombination mit der jeweils gemeldeten Konzentration an Ameisensäure.
diese entspechen also der Vorschrift des österreichischen Arzneimittelgesetzes, Stelle s.o., dort steht allerdings, dass es sich NICHT um Arzneimittel handelt.
In Deutschland steht dort an entsprechender Stelle im Gesetzestext des AMG, dass Biozide dem §3b des Chemikaliengesetzes unterstehen.
Also hab ich mal dort gewühlt und siehe da, frisste Dich mal hier durch die PDF "Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten"
S. 5, Artikel 3 "Zulassung zum Inverkehrbringen von Biozid-Produkten", dort steht
Zitati) gestatten die Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, dass eine Registrierung erfolgt ist, das Inver-kehrbringen und die Verwendung eines Biozid-Produkts mit einem niedrigen Risikopotential, sofern die Unterlagen gemäß Artikel 8 Absatz 3 vorgelegt und von den zuständigen Behörden geprüft worden sind.
Soweit nichts anderes vorgesehen ist, finden alle die Zulassung betreffenden Bestimmungen dieser Richtlinie auch auf die Registrierung Anwendung;
ii) gestatten die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen und die Verwendung von bestimmten Wirkstoffen zum Zweck der Verwendung als Biozide, sobald sie in Anhang IB aufgenommen worden sind.
Und der besagte Artikel 8 steht dann endlich auf der Seite 9 (und auch Seite 10 noch dazu) der genannten PDF.
Da mußt du jetzt selbst mal gucken, ist mehr als eine Seite.
Und wehe, das war nun nicht das Richtige, was ich gefunden hab
Grüße
Marion
Hallo Suchmaschine Marion,
Die von Dir gefundene Richtlinie spricht aber von Bioziden, was (laut Wikipedia) die Wirkstoffe sind...
Fallen da auch die Aplikatoren drunter (also auch die hier angefragten Verdampfer), oder sind die Wirkmittel nicht eher nur und ausschließlich die chemisch/biologischen Mittelchen (also hier die Ameisensäure an sich)?
ZitatIch suche die Verordnung, wo der Nassenheider in Urform abgebildet ist, als Beispielbild.
Im Text davor wird beschrieben, wie der Verdunster beschaffen sein muss, um zugelassen zu sein.
Deine Sorgen in Gottes Ohr Patrick Weißkorn. Ein Verdampfer muss funktionieren. Eine einigermaßen gleichmäßige Verdunstung erhälst du nur durch das Prinzip Liebig und Nassenheiter. Eine Zulassung auf eine Funktion gibt es nicht. Es gibt auch selbstgebastelte Lösungen mit Medizinflaschen und Honiggläsern.
Remstalimker
Hallo zusammen,
Zitat von Patrick WeiskornIch bin auf der Suche nach der Verordnung der zugelassenen Verdampfer für Ameisensäure im Bienenvolk.
Du wirst vergeblich suchen, eine solche Verordnung gibt es nicht.
Die "Ameisensäure 60% ad us vet." hat eine Standardzulassung für die Anwendung in Bienenvölkern bekommen und die Versuchsdaten im Antrag zu dieser Zulassung wurden mit der Methode "Nassenheider" gewonnen.
Da die Zulassung eines Stoffes sich immer auch auf die Methode seiner Anwendung bezieht, ist die Methode "Nassenheider" indirekt über die Stoffzulassung festgeschrieben.
Wie verbindlich diese Kopplung ist und wie sehr andere - ähnlich wirkende - Verdunster von der Verwendung prinzipiell ausgeschlossen sind, das müssten im Zweifelsfall Gerichte klären.
Fudamentalistisch könnte man sich auf die Position stellen, dass die Ameisensäure die Standardzulassung verliert, wenn sie mit einer anderen Methode ausgebracht wird, als der im Zulassungsverfahren geprüften. Das habe ich von Fachkundigen auch schon in dieser Form gehört.
Vernünftig wär's allerdings nicht.
Ich selbst verwende den "Nassenheider horizontal". Weil's wiederum vernünftig ist, denn der hat das cleverste und klimatoleranteste Verdunstungsprinzip.
Das hat m.E. auch diese Überwinterung gezeigt. In meiner Region gibt es ebenfalls herbe Verluste, bis hin zum Totalverlust. Aber hier hat kein Nassenheider-Imker varroabedingte Verluste zu verzeichnen. Auch die nicht, die sich am katastrophalen Grossversuch "Nassenheider professional" beteiligt hatten.
Viele Grüße,
Rudi
(Herbert, Du warst schneller, aber jetzt schreib ich's nicht mehr um. )
Moin
Es geht mir hier um Zahlen, Daten, Fakten.
Nichts anderes, nicht die Wirkweise, Funtion, Sinn oder Unsinnhaftigkeit einer Verdunstungsmethode.
Nicht um Wirkstoffe.
In der Verordnung steht mehr oder weniger sinngemäß, zur Verdampfung sind alle Verdampfer zugelassen, wenn sie aus Lebensmittelechten Materialien / Kunstsoff bestehen.
Als Beispielbild wird ein Nassenheider in der Urform abgebildet.
Wie gesagt ein Beispielbild.
Gerne wird aber darauf in unzähligen Schulungen für die Imker fälschlicher Weise darauf hingewiesen, das "nur" der Nassenheider Verdunster zugelassen ist.
Um aber verlässliche Daten zu haben, benötige ich die Verordnung.
Jeder Imker scheint irgend etwas zu kennen.
Aber eben nicht die Fakten.
Schade eigentlich.
Gruß
Patrick
60%ige AS ist in D. nur in Verwendung eines Unterdruck-Verdampfers zugelassen; nachgelesen im Varoose-Buch von F. Pohl und so wurde das auch auf diesem Leipziger Tieraeztekongress von Pia Aumeier vorgestragen.
Soweit ich weiss unterliegt das der Standardzulassung (siehe http://www.bvl.bund.de/DE/05_Tierarzn…ssung_node.html).
Unter https://portal.dimdi.de/websearch/serv…y#__DEFANCHOR__ kann man diese Standardzulassung einsehen; leider kosten die weiteren Informationen Geld...da müsstest Du mal in die Tasche greifen...oder Pia fragen...
Melanie
Ach ja unter http://www.pharmnet-bund.de/dynamic/de/sta…sung/index.html kann man sich zur Recherche registrieren lassen; ev. findest Du da dann auch was...
Hier steht was zur Zulassung des Nassenheider Verdunsters, angeblich der einzige (objektiv ist die Seite ja nicht gerade...), es werden Links genannt, wo man das nachlesen kann.
Ich bekomme die nicht auf, soll angeblich einen aktuellen Browser benutzen, was ich tue...(?) Man findet die genannten Artikel aber auch so. Auf die schnelle ist mir der Nassenheider dort nicht begegenet, da mußte aber wohl was zu finden sein. Was die Voraussetzungen und Bedingungen angeht, die dazu führten.
Hallo Melanie, hallo Marion
Danke für Eure viele Mühe.
Ja, bis dahin bin ich auch schon vorgestoßen.
Aber es gibt dann Hinweise im Gesetzesblatt vom 11.07.2000 auf ein Gesetzesblatt vom 26.06 2000, welches nicht auffindbar ist...
Die Links auf Nassenheider zeigen auf die eigenen Seiten...
Das mit dem Unterdruck Verdampfer habe ich auch jetzt erst wieder in einer Bienen Zeitschrift gelesen.
(Das trifft aber auch auf alle mir bekannte Verdunster zu, inkl, des Schwammtuches...)
Ich werde mich wohl mal bei den Bieneninstituten durchfrage.
Irgend wer muss ja mal Fakten haben.
Gruß
Patrick