Hallo zusammen,
ich muss Hubert da zustimmen. Es bringt nichts, 7% der Flächen aus der Produktion zu nehmen, auch nicht für Naturschutzmaßnahmen. Besser wäre es, die bestehenden Flächen weiter zu nutzen, aber die Auflagen zur Bewirtschaftung generell zu verändern.
Die Land- und Forstwirtschaft ist von den Auflagen des BNatSchG, insbesondere vom Artenschutz, befreit. U.a. zusammen mit der Entwicklung im Energiepflanzenanbau gipfelt das dann im "großen Artensterben" von Tennekes.
Die Förderprogramme der Länder (NAU, KULAP und wie sie alle heißen) sind in der Umsetzung kompliziert und werden zu gering finanziell gefördert, die Teilnahme lohnt sich für die meisten Landwirte nicht. Würde man die Betriebsprämien generell an "härtere" ökologische Bewirtschaftungsweisen knüpfen, dann könnte man hier auch noch das Geld aus den Förderprogrammen zuschießen. Im Ergebnis hätte man eine umweltgerechte Produktion auf einer möglichst großen Fläche, was dem Artenschutz mehr entgegenkommt, als kleinflächige isolierte Einzelflächen.
Biogasanlagen brauchen naturschutzfachliche Nebenbestimmungen, nach denen ein bestimmter Anteil der Energiepflanzen aus Blühpflanzen bestehen sollte. Der Ausgleich nach Eingriffsregelung, der meistens nur eine Umpflanzung der Anlage selbst mit heimischen Sträuchern darstellt, ist m.M.n. zu kurz gegriffen.
Außerdem sollte noch geregelt sein, dass die Flächen, die Landwirte für naturschutzfachliche Ausgleichsflächen an Dritte verpachten, mit angerechnet werden.
Gruß, Henrike