Moin Michael,
Gegenseite ist in dem Fall ja die Bundesregierung auch gewesen, und da wird wohl das, was sie sich statt agrarpolitischem Sachverstand gehalten hatte, zu Rate gezogen worden sein, wenn es um die Argumentation vor Gericht ging. Hierzu gehörte die Dame. Und dieses Anliegen hat sie immer wieder so und ähnlich aus tiefstem Pumpensumpf vertreten...
So richtig klar ist mir allerdings noch nicht der gefühlte Sieg. Denn es läuft ja darauf hinaus, dass der Anbau solange unterbleiben wird, bis eine umfassende lebensmittelrechtliche Zulassung auch des Pollens da ist und dass deshalb die Klage abgewiesen wird. Das bedeutet doch im Umkehrschluss, dass diese Zulassung sehr substantiiert erwartet werden muss? Denn auf einen bloßen Antrag auf diese Zulassung hin, der gestellt wurde, wäre ja schon eine Vertagung bis zur Entscheidung über diesen Antrag recht entgegenkommend...
Oder bedeutet es tatsächlich, dass der M810 für Deutschland tot ist? Und haben nicht die bisherigen Versuche den Erfolg gehabt, dass das manipulierte Gen eh schon längst entkommen ist? Und deshalb die Zulassung über demnächst unvermeidbar?
Gruß Clas