Wo kann ich nachlesen ( welche Rechtsbestimmungen regeln dies?) ob und unter welchen Bedingungen das Aufstellen eines Volkes
a u s s e r h a l b des jeweils eigenen Geländes erlaubt, bzw. verboten ist?
Es geht mir nicht um " Anstandsfragen" ( dass man einen Grundeigentümer anständig um Erlaubnis fragt, versteht sich vn selbst, - wenn man diesen denn kennt.).
Sondern um die rein formalen Bestimmungen. Beispiel:
Ich befuhr heute eine Kreisstraße, die links und rechts von Linden, die derzeit blühen, bestanden ist. Hinter der Allee schließen sich Rapsfelder an, die jetzt natürlich nicht mehr blühen. Zwischen den Feldern und der Allee befindet sich ein brachliegender Streifen.
oder:
Zwischen Straßenrand und eingezäunter Kiesgrube liegt ein etwa 20 m breiter Streifen, Eigentumsverhältnisse unbekannt.
Weil bei uns ja eigentlich alles irgendwo irgendwie rechtlich geregelt ist, doch sicher auch die Frage des Aufstellens?