- Offizieller Beitrag
Nachtsichtgerät im Zusammenhang mit Waffen sind verboten!
Gruß
Werner
Nachtsichtgerät im Zusammenhang mit Waffen sind verboten!
Gruß
Werner
Nö Werner in diesem Falle nicht!
Da Armbrust keine Jagd- oder Millitärwaffe ist!
Oder sollte auch der Mond oder die Autobahn verboten werden
Stimmt natürlich auch, wenn man es so sieht.
Gruß
Werner
Eben!
Freie Zeidler braucht das Volk!
P.S.: Der Drohn erhebt das Ursprungsrecht für obiges Zitat
Hallo,
ja darf ich mir denn nun als einfacher Imker son Ding zulegen und damit zu meinen Völkern gehen oder nicht?
Steht das noch im Gesetzt oder wurde die Passage rausgestrichen?
MFG Thorsten
Hallo,
ja darf ich mir denn nun als einfacher Imker son Ding zulegen und damit zu meinen Völkern gehen oder nicht?
Steht das noch im Gesetzt oder wurde die Passage rausgestrichen?
MFG Thorsten
Solange Du keinen Bleischrot damit verschießt..
Das "Führen" ist in der Öffentlichkeit verboten.
Das" Besitzen" nicht.
Hmm, zählt das Führen auf eigenem Grund zur "Öffentlichkeit"?
Hardy, wenn Du ein Baugrundstück in der Innenstadt hast, dann wär ich da vorsichtig
Na gut, dann bleibe ich bei meiner Zwille...
Krösus
Hmm, zählt das Führen auf eigenem Grund zur "Öffentlichkeit"?
nein!
Vorsicht! - anderer Rechtskreis. Nachtsichtgeräte sind als Nachtzielgeräte auf Jagdwaffen verboten. Armbrüste sind als Jagdwaffen ohnehin verboten. Nachtzielgeräte auf Sportgeräten sind erlaubt.
Hallo !
Soviel hat der Bienenknecht bei seiner Schulung zur Waffenbesitzkarte gelernt:
Die Armbrust unterliegt im Sinne des Waffenrecht einer Handfeuerwaffe oder auch einem Gewehr,
allerdings bedarf es hierfür keinen Waffenschein.
Bedeutet aber, es sind die selben Vorkehrungen zu treffen wie bei einer Schußwaffe, u.a. beim Transport
(u.a. die Trennung von Waffe und Munition) auch wenn die Armbrust im Rechtssinne keine Schußwaffe ist.
Als "Nur dem König unterstellter Zeidler" sollte ich mir doch einmal Gedanken darum machen,
das wir in unserer örtlichen Schützenhalle auch die Armbrust einführen sollten.
Gruß
der Bienen
Knecht