Hallo stephan
Erst Luft holen........Gefahrenzuschlag???? wofür bitte??
Es ist ein Hobby,ein Erlebnis,sie kennen lernen und vor allem sie auch versuchen zu verstehen.Fluglochbeobachtung zb.Der Bien wird dir schon vorher sagen ,heute nichts vom kleinen Bierbauch draufsetzen und zusehen was du da machst,heute und jetzt nicht.! Sonst ziehe dich an.!Nachbarschaftsstreit ist schlimmer als jeder Stecher!!!!!
mfg stephan
Ärger mit dem Nachbarn
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Hallo stephan
Erst Luft holen........Gefahrenzuschlag???? wofür bitte??
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...in der Nähe von Landshut verstarb vor 2 Wochen ein Imker beim Schwarmfang durch Bienenstiche... -
moment mal ,nichts für ungut und mein Mitgefühl an die Hinterbliebenen nur was hat das mit Gefahrenzuschlag zu tun.
mein Bruder braucht auch sofort eine spritze.Er hat sich für eine Frau und sein Leben entschieden,ist auch gut so. -
Hallo,
da Dir die Horrorgeschichten nicht weiterhelfen, komme ich mal zum Tehma zurück. Wichtig ist, was in Deinergegend ortsüblich ist. Dein Ordnungsamt kann Dir sagen, ob Du in einer"dörflichen Lage" lebst in der die Nutztierhaltung ortsüblich ist und ob eine Bienenhaltung darunterfällt. Je nach Lage können Bestände zwischen 2 und 50 Beuten ortsüblich sein. Danach muss sich auch Dein Nachbar richten.
Wenn Dein Nachbar aber so "einfach gestrickt ist" wie Du es beschreibst, dann wirkt ein Glas Honig als süße Bestechung für seine "zarten Nerven" viel besser, als ein Anwalt oder ein Gericht.
GrußMicha
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Die Ortsüblichkeit ist eine richterliche Feststellung im Einzelfall und zur Zeit des konkreten Sachverhaltes. Bienen gelten hierbei als Emissionen und ihr Einfluß wird unter anderem nach dem Immissionsschutzgesetz geregelt und bewertet. Wichtig ist nicht, daß der Nachbar bzw. dessen Grundstück überhaupt beeinträchtigt oder arg beeinträchtigt wird oder er sich beeinträchtigt fühlt. Entscheidend ist die wesentliche Beeinträchtigung. Wenn ein Grundstück, daß dem Wesen nach als Fußballplatz angelegt, nicht genutzt werden kann, weil es beim Rummrennen schweißiger Stürmer zu Angriffen oder Stichen der Bienen kommt, ist das also ganz was Anderes als ob ein Erholungsgarten von Bienen überflogen wird und dadurch angeblich beeinträchtigt wird.
Weder "Ortsüblichkeit" noch die Feststellung der "wesentlichen" Beeinträchtigung sind ohne Prüfung des Einzelfalles durch den Richter möglich.
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Hallo Henry,
ab wann bist Du Sachverständiger???Gruß Micha
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Das bin ich bereits und Du kannst Gutachten von mir bekommen. An der Vereidigung zum staatlich bestellten Sachverständigen arbeite ich noch. Der finanzielle Aufwand steht aber in keinem Verhältnis zu dem möglichen Ertrag.
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Hallo Miteinander,
ich verstehe die Aufregung nicht.
Steht nicht im Eröffnungsthread, das der Nachbar sagt, sein Anwalt sagt, man könne da nichts machen?
Erst mal abwarten, ob und was Nachbars Anwalt so schreibt.
Viele Grüße
Lothar -
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