Hallo miteinander,
ich habe soeben von einem Fall erfahren, wo Bienenvölker im Raps standen und wo massive Verluste in Form von toten Bienen vorgefunden wurden.
Daraufhin wurde eine Anzeige bei der Polizei aufgenommen, das Landesumweltamt des entsprechenden Bundeslandes hat daraufhin Proben genommen und zum JKI eingeschickt.
Der biologische Test ergab einen Hinweis auf eine Vergiftung mit einem Kontaktgift.
Daraufhin wurde eine chemische Untersuchung der Bienen und der Pflanzenproben vorgenommen.
In den Bienen fand sich ausschließlich Thiacloprid, ein Neonicotinoid.
Im Pflanzenmaterial fanden sich eine ganze Batterie von Wirkstoffen wieder, darunter auch Thiacloprid und ein weiteres Insektizid, das aber bei den Bienen nicht gefunden wurde.
Das JKI hat dem Landesumweltamt die Ergebnisse zugeschickt - ohne Interpretation.
Die Interpretation wurde vom Landesumweltamt dann fachmännisch wie folgt vorgenommen:
Thiacloprid ist B4, also als bienenungefährlich eingestuft.
Das weitere Insektizid ist bienengefährlich B1 - wurde aber bei den Bienen nicht gefunden.
Es wurde nicht nachgewiesen, dass das zweite Insektizid unsachgemäß ausgebracht wurde. Die Untersuchungen und die Bearbeitung der Anzeige wurden daher abgeschlossen.
Es wurde kein Verstoß gegen das PflSchG nachgewiesen.
Das bedeutet, Biscaya wird in den Raps gespritzt, Bienenschäden treten auf und sowohl in den Pflanzenproben (135 µg/kg), als auch in den Bienen (3,3 µg/kg) wird das Insektizid Thiacloprid gefunden. Selbst der Lohnunternehmer und der Tag der Ausbringung konnte festgestellt werden - es wurde Biscaya ausgebracht.
Und dann wird die Akte geschlossen, weil das zuständige Landesumweltamt Thiacloprid als bienenungefährlich einstuft, weil es das Wort wortwörtlich nimmt?
Hier ist wohl noch sehr Aufklärungsarbeit seitens des JKI/BVL bei den zuständigen Behörden, bezüglich der Bezeichung "bienenungefährlich" zu leisten.
Bernhard