Lothar: BaWü - frag mal den Drohn, was die da für merkwürdige Regelungen haben bez. Pacht und Imkerei...
Dagegen sind NRW und NDS Paradiese.:Biene:
Nebenerwerbsimkerei mit 50 Völkern
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Hallo Brotlaib,
was ich nicht ganz verstehe ist, das Du von Deinen Eltern erst Land pachten sollst, um als Landwirt zu gelten.
Imkerei ist meines Wissens der einzige Bestandteil der Landwirtschaft,
der nicht an Grund und Boden gebunden ist.So ist auch meine Information. Im ESTG steht da nämlich nix davon. Auch ein Wanderschäfer hat ja schließlich keinen eigenen Grund.
Allerdings hätte es die OFD Niedersachsen beim Imkern gerne so und peinigt dadurch einige Kollegen dort. Der DBIB ist eingschaltet und engagiert sich entsprechend. -
...ich vermute mal, daß es dem Steuerberater um steuerliche Auswirkungen sowohl auf die Eltern als auch auf ihn ging. - Es ist ja hier das Standardproblem, daß viele steuerrechtliche Fragen nicht von gewerberechtlichen oder veterinärrechtlichen oder, oder, oder getrennt bekommen.
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Hallo,
das verstehe ich ja auch nicht, war aber laut Steuerberater Voraussetzung um ganz sicher § 13a geltend machen zu können, ich muß das ja jetzt mal glauben! Da es sich aber nur um einen Hektar Land handelt ist es nicht allzu teuer...vielleicht wäre es auch ein Versuch wert ohne die BG-Umstellung beim FA in den 13a zu kommen.
Was mich interessieren würde: Hat denn irgendjemand von Euch jemals mit dem Finanzamt Probleme bekommen oder sagen wir mal "sich erklären üsssen" wegen der Imkerei in der Größenordnung?
Gruß
Brotlaib -
Also ich bin in der landw. BG weil ich mehr als 25 Völker jährlich anmelde. Im übrigen ist man von Gesetz wegen automatisch Mitglied wenn man mehr als 25 Völker hält - egal ob man die anmeldet oder nicht. Im "Schadensfall" kanns zur einer rückwirkenden Zahlung kommen , oder ähnliches Unannehmlchkeiten.
Bei mir zählt der 13a auch ohne dass ich landw. Fläche besitze oder gepachtet habe.
Dafür kenne ich zwei Kollegen, bei denen ist der Aufhänger die landw. Fläche. Diese war aber schon immer im Familienbesitz, da sich die Imkerei langfristig aus einem kleinbäuerlichen Betrieb mit ein paar ha entwickelte. Da hat eben schon immer der 13a gezogen.
Ich bin gespannt, was beim Verfahren beim OLG in Niedersachsen herauskommt. Eine Imkerei, für die man ein paar Wiesen brauch auf denen die Bienen Gras fressen können wäre für mich schwer zu verstehen.
Ich weis nicht, wie viele schon mal die Anlage L der Steuererklärung angesehen haben. Auf der dritten Seite kommt bei Tierhaltung Rindvieh ......... Kaninchen, Geflügel .... dann Sonstiges mit : Damwild, Alpaka, Lama, Strauße und dann nix mehr. Das Wort Bienen und Imkerei erscheint in der ganzen Anlage nicht. Vielviel Ahnung hat den ein Sachbearbeiter des FA von einer Tierart die noch nicht mal im Formular auftaucht ?? Und wie ernst nimmt er die? Das gilt nicht nur fürs FA. Auch für andere beratende landw. Dienststellen.
Darum war es sinnvoll zu einem Steuerberater mit Erfahrung in der steuerlichen Behandlung von Imkereien zu gehen und sich auf seine perlsönliche Situation beraten zu lassen. Teuer wars ja nicht. Jedenfalls hat du jetzt einen Berater, der im Fall der Fälle sich für dich einsetzten kann
Die Hektik und Panik die ausbricht wenns um Steuern und Imkerei geht halte ich für unbegründet.
Ich kann eher jede schräge Diskussion über das richtige Rähmchenmaß nachvollziehen als die STeuergesetzgebung.
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Hallo Brotlaib,
klarer Fall von falschen Steuerberater befragt!! Nur die beiden auf der Siete der Berufsimker genannten Stbs kennen sich WIRKLICH mit dem Steuerrecht und Imkerei aus. Bei allen anderen sind da teils beträchtliche Lücken - wie du gerade erfährst!
Hallo,
das verstehe ich ja auch nicht, war aber laut Steuerberater Voraussetzung um ganz sicher § 13a geltend machen zu können, ich muß das ja jetzt mal glauben! Da es sich aber nur um einen Hektar Land handelt ist es nicht allzu teuer...vielleicht wäre es auch ein Versuch wert ohne die BG-Umstellung beim FA in den 13a zu kommen.
Was mich interessieren würde: Hat denn irgendjemand von Euch jemals mit dem Finanzamt Probleme bekommen oder sagen wir mal "sich erklären üsssen" wegen der Imkerei in der Größenordnung?
Gruß
Brotlaib -
@ bienenalex
...so ungefähr war auch das Fazit des Steuerberaters: Bei einem Imker mit vielleicht 50 Völkern spielt man beim Finazamt in der Kreisliga, die Mär, daß die jetzt den armen Imkern auch noch an den Kragen wollen stimmt so nicht, da müßte schon ein Finanzbeamter mit nem persönlichen Interesse am Imkerklatschen kommen und seine kostbare Zeit opfern um ein paar Euro einzutreiben...eher unwahrscheinlich, deshalb ja auch meine Frage, ob denn überhaupt schon jemand Probleme hatte!
Gruß
Brotlaib -
@ bienenalex
...so ungefähr war auch das Fazit des Steuerberaters: Bei einem Imker mit vielleicht 50 Völkern spielt man beim Finazamt in der Kreisliga, die Mär, daß die jetzt den armen Imkern auch noch an den Kragen wollen stimmt so nicht, da müßte schon ein Finanzbeamter mit nem persönlichen Interesse am Imkerklatschen kommen und seine kostbare Zeit opfern um ein paar Euro einzutreiben...eher unwahrscheinlich, deshalb ja auch meine Frage, ob denn überhaupt schon jemand Probleme hatte!
Gruß
Brotlaib... ich frage mich warum das alles soooo kompliziert sein muß. Denke doch einfach mal nach, wie wenn es wäre, wenn Deine (!) Völker >50 aus mehreren Imkern (auf dem Papier gehören diese z.B. Deine Eltern, Frau.... ) verteilt sind. Dann entfallen all' diese steuerlichen Verrenkungen. Allerdings mußt Du dann in der Ur-Produktion bleiben. Ich meine dazu, man kann es auch kompliziert machen... wenn man es so will. Es geht auch einfacher. Es geht auch über eine GBR, wozu wir uns entschieden haben - unter Beratung in einem Gespräch mit unserem zuständigen Finanzbeamten. Denn das ist die entscheidene Schnittstelle. Denke daran: Du must deren Bedingungen erfüllen nicht jene des Steuerberaters. Oder Du nimmst dieses mit zu einem Klärungsgespräch. Sei kreativ.
Und das kostet auch nichts. Nimm Abschied von dem Gedanken, dass Du schlafende Hunde damit wecken würdest. Ich glaube nicht daran und unsere Erfahrungen sind positiv. In unserem Fall war es zumindest nicht so. Wir weisen die 10.7% auf unserer Rechnung aus, der Wiederkäufer hat auch was in der Hand und der Verkauf ist für das Finanzamt 'nachvollziehbar'. Wenn Du einen lanfwirtschaftlichen Boden pachtest oder besitzen solltest, dann werden die sehr schnell hellhörig. Aber da führt jetzt hier zu weit, das zu erklären. Nur soviel: Dann bist in einer 'anderen' Schiene.Das gilt für BY, ob es in Deinem Bundesland ebenso möglich ist, mußt Du mit dem Finanzamt klären - hier im Forum kannst Du nur Erfahrungen abfragen, welche mit der Sichtweise Deines Sachbearbeiter/in im Finanzamt nicht viel zu tun haben muß. Der/die entscheidet nämlich was 'gut' und 'schlecht' ist. Deshalb suche das persönliche Gepräch mit diesem/er.
Das ist mein Tipp. -
@Brotleib:
Dein Steuerberater hat recht mit dem Hektar, allerdings werden Bienenvölker umgerecht in Hektar, das nennt sich dann Hektarwert, dies hat aber nur was mit der LSV Pflicht zu tun, nicht aber was mit Deiner Steuerpflicht.Ein Hektar wird mit 100,- DM als "Wert" angerechnet. Ein Bienenvolk entspricht mit dem "Wert" von 100,- DM also einem Hektar. vielleicht meinte das Dein Berater.
Hier für alle die sich mit dem Thema LBG schon länger plagen die neusten Werte, gültig ab 1.12.09
http://www.lsv.de/nos/01aktuell/mindestgroessen.pdf
Der
Drohn -
Hallo,
die Frage, warum ich als Imker in die BG zahlen soll, damit ich als Landwirt in den § 13a EStG komme, hat mich weiter beschäftigt und ich habe über einen Steuerberater des Landesbauernverbandes B-W (übrigens kostenlos) folgenden Gesetzestextauszug mit Schlußfolgerung erhalten:
Unter Gewinnermittlung nach § 13a ESTG:
d) Die Vieheinheitgrenze
12a In die VE-Grenze können nur die bodenabhängigen Tiere einbezogen werden, ....
Die bodenunabhängige landwirtschaftliche Tierhaltung und -erzeugung i.S. d. §13 Abs.1 Nr.2 EStG (z.B. Binnenfischerei, Imkerei) kann hingegen für die Grenzziehung nicht berücksichtigt werden; sie fallen als sonstige land-und forstwirtschaftliche Nutzung i.S. d. §13 Abs.1. Nr. 2. EStG , § 62 BewG unter die Sondernutzungen
Schlußfolgerung: Imkerei ist auch ohne landwirtschaftliche Flächenhaltung stets Landwirtschaft!
Warum also der erste "gesteuerte Berater" riet, in die BG einzuzahlen um als Landwirt zu gelten, bleibt mir weiter verborgen...Gruß
Brotlaib -
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Hallo,
hab ich schon erwähnt, dass ich gerne 1oo.ooo,- € Steuern im Jahr an das Finanzamt abführen würde. Denn das würde bedeuten, dass ich 2oo.ooo,- € + x in dem letzten Jahr verdiehnt habe.Viele hier appellieren ständig an verschiedene Ministerien, wollen Briefe schreiben an Politiker, protestieren vor Ministerien, freuen sich darüber mit der Post 1oo neue Bienenvölker aus Neuseeland zu bekommen, oder diverse Autos mit entsprechenden Umbauten zum transport ihrer Wanderbienen benutzen zu können. Ich bin wirklich weit entfernt davon, mit allem was die Verwaltung macht oder die Politik beschließt einverstanden zu sein, aber irgendwer muss die ganze Chose auch bezahlen. Denkt doch mal darüber nach, bevor ihr hier ratschläge gebt, mit welchem Trick man ums Finanzamt herumkommt. Lieber lügen und betrügen, als Steuern zahlen? Ist es das?
Viele Grüße
Wolfgang, der vor Jahren eine Tiefenprüfung hatte, und noch Geld vom Finanzamt zurückbekam. -
...und nicht vergessen: der Staat sind wir! Und ich bescheiße mich ungern selber... :Biene::Biene::Biene:
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Ich möchte diesen Tread nochmals eröffnen.
Also Finanzamt und Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben nichts gemeinsam.
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat erstmals auch nichts mit Landwirtschaftlicher Alterskasse oder Sozialversicherung zu tun.
Ab 25 Völker muss man Beiträge in die Landwirtschaftliche BG zahlen. (Grundbeitrag + Völkerbeitrag in BW 60€ Grundbeitrag + 1€ pro Volk)
Besitzt man eine kleine Fläche kleiner 2500m² kann man sich von der Landwirtschaftlichen BG befreien lassen.
Hat man aber nur 1 Bienenvolk , darf man zahlen. (Grundbeitrag + Flächenwertbeitrag + Bienenvolk)Landwirtschaftliche Rentenkasse kann man ab 100Völker bezahlen. Ist dies der Hauptverdienst, dann muss man bezahlen und auch die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
Nun zum Finanzamt:
Das Finanzamt sagt das sich eine Imkerei bis 30 Völker nicht rentiert, also keine Gewinne gemacht werden.
Wer unter 30 Völker hat und Gewinne macht den will ich kennen lernen!
Der Wert des Honigglases - Abschreibung Bienenvolk, - Abschreibung Beute, - Abschreibung Schleuder und Geräte (geeichte Waage bereits Pflicht wenn man auch nur 1 Glas Honig Verkauft oder man leit sie z.B. vom Verein), -Gebäudeabschreibungen, -Fahrzeugkosten, - Arbeitszeit (rechnen wir hier nur mit 10€/Stunde) haben wir Verluste gemacht. Wenn nun einer sagt Zeit rechne ich nicht ist ja nur ein Hobby, dann Bitteschön warum will er Landwirt sein? Ein Hobby interessiert das Finanzamt nicht!Wenn man Besteuerung nach 13A macht, dann macht man immer Gewinne. Diese sind genau festgelegt also 10DM pro Volk. Bei 30 Völker macht das 300DM das sind also 153,40€. Dieser Betrag muss versteuert werden! Man kann aber auch genaue Buchführung machen, und wird dann eventuell Verluste machen und diese kann man Steuerlich geltend machen.
Die 30% Regelung für zugekaufte Artikel ist richtig.
Auf die Rechnung muss also:
10,7% für Produkte der eigenen Imkerei z.B. eigener Honig
7% für zugekaufte Lebensmittel z.B. Bonbons, ... zugekaufte Honige (Kunde kann erkennen was zugekauft ist, daher melden einige noch einen Gewerbebetrieb an)
19% auf sonstige Artikel
-> Diese Steuern müssen abgeführt/verrechnet werden! Außer man macht Pauschalbesteuerung nach 13AWenn man Landwirt sein will wegen z.B. Bauen im Außenbereich, dann muss man das Baugesetzbuch § 201 Begriff der Landwirtschaft herzuziehen.
Man muss sich also entscheiden, will die Landwirtschaftlichen Vorteile haben oder sagen es ist nur ein Hobby.Das ist in etwa der Stand wie ich es Verstanden habe, lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren wenn mir einer die Gesetze nennen kann.
MfG Hans R.
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Hallo Hansi Bienenseher,
schon knapp über zwei Jahre her, als das Thema angerissen wurde. Gut aus dem Leib Brot ist der Hansi geworden, was mir zeigt, dass Du jetzt viel mehr Ahnung hast. Aber wie steht es mit deinen Plänen. Hast Du dich vergrößert, kommst Du mit deiner Zeit hin und entsprechen deine Einnahmen deine Erwartungen. Ich bin sicher, dass hier im Forum einige sich über das Thema Gedanken machen. Wie sind deine Erfahrungen?
Viele Grüße
Wolfgang -
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