Hallo Imkers,
hab neulich in der Imkerzeitung davon gelesen und nun auch hier:
http://www.deutscherimkerbund.de/phpwcms_ftp/Ve…sverordnung.pdf
Müssen wir jetzt Pfand für unsere Gläser nehmen und sie dann auch zurücknehmen?
Trotz der schmerzlosen Suche hab ich nix gefunden.
Gruß Sambiene
Neue Verpackungsverordnung - wat nu?
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entweder Pfand und Rücknahme (muß auf dem Glas stehen) oder an einen Entsorger löhnen (kostet nicht viel).
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Ich denke im letzten Satz sollte ein "und" durch "oder" ersetzt werden:
Pfand oder
Rücknahmehinweis auf Glas oder
Abgabe entrichtenMeines Wissens nach reicht der Hinweis:
"Um Rückgabe des Honigglases wird gebeten" (DIB Art.-Nr. 203002) oder
"Leere Gläser nehmen wir gerne zurück zur Wiederbefüllung" (so machen wir es)Man muß kein Pfand nehmen. Man muß jedoch Gläser annehmen sofern sie zurück gegeben werden. Wer diese Annahme verweigert der sollte lieber Abgaben entrichten.
Aber es ist doch ein Leichtes leere Weithalsgläser zu reinigen und noch mal zu verwenden. Gegebenfalls neuen Deckel verwenden.
Man kann nie die totale Kontrolle über eine totale Rückgabe aller ausgegebenen Gläser erreichen. Das schafft auch Pfand nicht. Der Kunde hat die Freiheit das leere Glas für was auch immer zu benutzen oder wohin auch immer zu schmeißen...
Es geht nur darum ob man bereit ist leere Gläser anzunehmen wenn Kunden sie bringen oder ob man dies nicht tut. Und wenn man bereit ist muß man dies auf dem Etikett vermerken.Viele Grüße
Konstantin -
Wie war das letzhin mit der Bürokratisierung?
Aber Wurst.
"Wiedersehen macht Freude" Kann man sicherlich in zweierlei Hnsicht auf dem Glas verwenden -
Ich begreife sie nicht bzw. bin mir nicht sicher, wie mit dieser Novelle umgehen.
Fragen über Fragen:
1. Wenn ich Honiggläser über einen Hofladen beim Bauern verkaufen lasse, wer ist dann abgabepflichtig, der Hofladenbetreiber oder ich als Lieferant?
2. Darf man Honig auch lose abgeben? Also ich sage allen meinen Kunden (ich habe eine sehr stabile Stammkundschaft), dass ich am xxx. des Monats yyy Honig lose abgeben. Sie bringen ihre Gefäße mit und ich fülle deren Gefäße aus dem Abfüllkübel direkt. Darf man das? (Immerhin würde ich so selber keine Gläser mehr verkaufen)
3. Was passiert, wenn ich auf meinen Honiggläsern das Zusatzetikett "Um Rückgabe wird gebeten" oder "Pfandglas" habe, aber das Glas landet in einem Glascontainer? Muß ich dann trotzdem Lizenzgebühr zahlen, weil meine Kunden nicht das tun, was ich eigentlich möchte? -
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Zitat
1. Wenn ich Honiggläser über einen Hofladen beim Bauern verkaufen lasse, wer ist dann abgabepflichtig, der Hofladenbetreiber oder ich als Lieferant?
So wie ich das verstehe ist der In Verkehrbringer, also der Abfüller, dafür verantwortlich, was mit den Gläsern geschieht, sprich du bist abgabepflichtig.Zitat2. Darf man Honig auch lose abgeben? Also ich sage allen meinen Kunden (ich habe eine sehr stabile Stammkundschaft), dass ich am xxx. des Monats yyy Honig lose abgeben. Sie bringen ihre Gefäße mit und ich fülle deren Gefäße aus dem Abfüllkübel direkt. Darf man das? (Immerhin würde ich so selber keine Gläser mehr verkaufen)
Klingt nach einer tollen Idee. Sollte vllt. mal geklärt werden. Denke mal sollte kein Thema sein, weil du die Gläser in diesem Falle nicht in Verkehr bringst.Zitat3. Was passiert, wenn ich auf meinen Honiggläsern das Zusatzetikett "Um Rückgabe wird gebeten" oder "Pfandglas" habe, aber das Glas landet in einem Glascontainer? Muß ich dann trotzdem Lizenzgebühr zahlen, weil meine Kunden nicht das tun, was ich eigentlich möchte?
Dann ist schnuppe. Du hast nicht deinen Kunden hinterher zu rennen, dass auch ja jedes Glas von dir wieder bei dir ankommt. Wäre ja schön blöd, wenn man dich dafür belangt, das ein Kunde dein mit Pfand markiertes Glas wegwirft.
Soweit ich das verstanden habe, geht es nur darum, dass du dich mit dem Aufkleber "Pfandglas" dazu bereit erklärst, das Glas auch zurück zunehmen sollte man es dir wiederbringen. Wenn du keinen Kleber drauf machst, musst du löhnen. -
Hallo !
WaldWiese ...
... muß mich noch daran gewöhnen das Du hier bei den Imkern hier und im LaLi-Forum die selben Fragen stellst !
zu 1.
Der Verpacker ... also Du !zu 2.
Warum nicht lose ? Solange die Kunden nicht dirket in den Abfüllprozess eingreifen und Du dann auch die Anforderungen an die Hygieneverordnung erfüllst ... geht das, wäre vielleicht wirklich mal für eine Aktion zu überlegen ! Danke für die Idee ...zu 3.
Was kannst Du denn für Deine Kunden ? Du hast Dich im Sinne der Verpackungsverordnung verhalten, das sollte reichen, sagt zumindest der D.I.B. auf seiner www-Seite so ... da gibt es jetzt extra kleine Aufkleber dafür zu verkaufen.Gruß
~~~LAHN~taler~~~
Gruß
B.K. A.l.e.x. -
Ich habe weder Honigkurs noch Etikett auf dem Glas. Wer Honig haben will, klingelt bei mir an der Haustür. Ist da was falsch ? Ich glaub nicht. Eher richtig.
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Hallo !
@(an) Gartenimker
Verwendest Du das D.I.B. Glas ?
Wenn JA dann schau mal in die "Bestimmungen zu den Warnezeichen des Deutschen Imkerbundes e.V.", da steht das Du das nicht darfst !
Wenn NEIN ist alles okay !
Als Inverkehrbringer eines Honigs mußt Du trotzdem ein Etikett auf Deinen Gläsern haben ! siehe z.B.: Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
Gruß
Bienen.Knecht -
Kein DIB-Glas, ist auch zu teuer. Ich verkaufe nur an Freunde und Bekannte. Irgendwo darf es doch mal einen Bereich geben, wo einem diese Bürokratie ****egal sein darf. Das tut sogar gut.
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- Offizieller Beitrag
Ich verkaufe nur an Freunde und Bekannte. Irgendwo darf es doch mal einen Bereich geben, wo einem diese Bürokratie ****egal sein darf.
Hallo Gartenimker,
diese Bürokratie, wie Du es nennst, ist nur beim Honigglas das bei Dir auf dem Frühstückstisch steht, nicht erforderlich. Jedes andere Glas, ob DIB-Glas, Neutralglas oder Künstlerglas das Dein Haus verlässt, ob verkauft oder verschenkt, ist in Verkehr gebracht und unterliegt der von Dir so geliebten Bürokratie. Zeig Dich kreativ und entwerfe Dein eigenes, unverwechselbares Etikett.
Gruß Eisvogel -
Jedes andere Glas, ob DIB-Glas, Neutralglas oder Künstlerglas das Dein Haus verlässt, ob verkauft oder verschenkt, ist in Verkehr gebracht
...geklaute Gläser sind auch ausgenommen! :Biene:
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