Bei Met (Nr. 3) ist die 0,7 l -Flasche als national übliche und damit zulässige Verpackungsgröße genannt.
Hallo Wulle,
Achtung: dort steht eine Fußnote (2)
die lautet:
2) Nur für Wiederbefüllungsflaschen.
Also muß auf dem Etikett angegeben sein, daß man die 0,7 l Flasche wieder annimmt zum Wiederbefüllen.
Ich staune immer wieder war alles geregelt sein will/soll... Es erscheint unmöglich alles zu beachten und alle Regeln zu kennen...
Meine persönliche Prognose: in wenigen Jahren ist die EU zerfallen.
Viele Grüße
Konstantin