Jagdpächter ,Bürgermeister und Förster verbietet aufstellung der Bienenvölker im Weinberg ,Waldesrand und Wald .Mit der begründung ;die Jagt werde von den Imkern gestört.Dürfen die so etwas überhaupt haben die mehr Rechte ?
Dürfen die das?Jäger Jagdpächter
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Varoakiller -
26. Oktober 2008 um 20:19 -
Geschlossen
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Hallo Anfänger01,
mehr Rechte sicherlich dadurch, das sie Pacht füt ihre Jagden zahlen...
auch "astronomische" Summen.
Viele Grüße
Lothar -
Ich finds ne Sauerei was die sich erlauben die volgefressenen Bonzen
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Hi
Vorsicht hier "Jagende Imker".
Sogenannte Doppelagentengruss guenther
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Ball flach halten!
Bienen stören die Jagd in keinster Weise.
Verbieten kann dir der Jäger garnichts es seidenn er wäre der Eigentümer des Bodens.
Der Förster und der Bürgermeister können verbieten sofern es nicht privater Boden ist.Such doch einfach mal nach einem anderen Platz anstatt dich zu ärgern und dir Feinde zu machen...
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Denke ich auch das die Bienen nicht stören ,eher der Imker der mit dem PKW im Jagdbezirk unterwegs ist und den Bürgermeister mit der Freundin im Wald erwischt.
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- Offizieller Beitrag
Ich finds ne Sauerei was die sich erlauben die volgefressenen Bonzen
....Du bist wohl ziemlich viel alleine unterwegs ?
Daniel -
Ja, die dürfen das die Jagtpächter, nämlich uns Imker/innen die Fahrt durch ihr Revier zu verbieten. Polizeiliche Anzeigen können mitunter mehr als deftig sein.
Aber nicht nur wir Imker sind dieser besonderen Gilde ein schwarzes Tuch, sondern auch Fischer und Liebespärchen. Kein Wunder, kommen wir zumeist doch zu später Stunde zur Sache.
Josef
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In Deutschland hat der Jagdpächter keinerlei Rechte jemandem das Befahren von Waldwegen zu verbieten!
Er hat das Jagdrecht, sonst nichts! -
Also, nun stell dir mal vor , jeder würde hier seine saugefährlichen Bienen einfach in den Wald stellen. Man wär ja seines Lebens nicht mehr sicher.
... Da kommt dann so ein armes Jägerlein mit nur ZWEI Brennecke in der Doppelflinte, ......... und steht mal so 20 000 Blutrünstigen Bienenbestien gegenüber,... !
Wo bleibt da die Chancengleichheit ?:-( -
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Hallo,
was Sam schreibt ist richtig. Korrekt sieht die Lage so aus, wenn der Grundstückseigentümer es Dir erlaubt und das Vertinärmat nichts dagegen hat (Faulbrut usw.) kannst Du die Bienen aufstellen. Solange dort ein öffentlicher Weg ist kannst Du dahin fahren sofern da "Anlieger frei" oder "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" steht. Der Imker ist per Gesetz Landwirt. Damit ist alles geklärt.
Der Förster kann nur meckern, wenn es um den Wald und Waldwege geht. Der Bürgermeister ist außen vor.
Übrigens es wäre nett, wenn Du grundlose Beleidigungen und Beschimpfungen lässt, denn das ist schlechter Stil.
Gruß Micha
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Ja, die dürfen das die Jagtpächter, nämlich uns Imker/innen die Fahrt durch ihr Revier zu verbieten. ...
Josef
Wo hast du denn das gelesen ???
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In Deutschland hat der Jagdpächter keinerlei Rechte jemandem das Befahren von Waldwegen zu verbieten!
Er hat das Jagdrecht, sonst nichts!Wenn dort Forststraße steht, bekommst beim befahren mit Sicherheit eine Anzeige.
Wenn es dort einen Teich, See oder Fluss gibt, haben lediglich Fischer mit einer Jahreskarte, oder Bootsinhaber mit einem gemeldeten Liegeplatz gewisse Ausnahmen.
Josef
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Wenn dort Forststraße steht, bekommst beim befahren mit Sicherheit eine Anzeige.
Wenn es dort einen Teich, See oder Fluss gibt, haben lediglich Fischer mit einer Jahreskarte, oder Bootsinhaber mit einem gemeldeten Liegeplatz gewisse Ausnahmen.
Josef
Österreich <> Deutschland und vice versa -
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