Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit 85%-iger Ameisensäure und anderen nicht für die Varroa-Bekämpfung zugelassener Mittel und Methoden wird hier immer wieder von Strafbarkeit und illegaler Varroabehandlung geschrieben. Kürzlich wurde sogar behauptet es wären hierzu in einigen Fällen bereits Strafbefehle erlassen worden.
Grundsätzlich gilt in einem Rechtsstaat der Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz", in Deutschland ist dieser Grundsatz Bestandteil des Strafgesetzes.
Bisher konnte ich keine gesetzliche Vorschrift finden, aus der sich eine Strafbarkeit der Ameisensäurebehandlung herleiten lässt.
Gibt es hier in diesem Forum jemanden, der schon einmal wegen seiner Varroabehandlung Schwierigkeiten mit der Justiz oder anderen Behörden bekommen hat? Oder kennt jemand einen konkreten Fall?
Wenn ja, bitte hier berichten (oder "für immer schweigen")!
Anwendung von 85% Ameisensäure illegal?
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Hallo Wulle,
ZitatKürzlich wurde sogar behauptet es wären hierzu in einigen Fällen bereits Strafbefehle erlassen worden.
Scheint zu stimmen. Vor allem im Kreis Tübingen.
ZitatBisher konnte ich keine gesetzliche Vorschrift finden, aus der sich eine Strafbarkeit der Ameisensäurebehandlung herleiten lässt.
Bitte sehr: http://bundesrecht.juris.de/viehseuchg/
(Es geht darum, dass zur Behandlung nur zugelassene Mittel verwendet werden dürfen.)ZitatOder kennt jemand einen konkreten Fall?
Ja, ich stand dabei als ein betroffener Imker davon erzählte.
Aus aktuellem Anlass wurde (wohl erfolgreich) versucht, eine Art Sonderzulassung (nicht: Standardzulassung) für dieses Jahr zu erwirken (Stichwort: Behandlungsnotstand). Dies gilt soweit ich weiß aber nur für Baden-Württemberg. Hierzu die Folien des Vortrags zu diesem Thema vom Varroasymposium in Forst: http://www.lvwi.de/uploads/media/…ation-Neues.pdf
Die Vorstände in BW müssten hierüber bereits informiert worden sein. Die Herausforderung ist es, die Beschaffung von AS 85% für dieses (!) Jahr noch zu organisieren.
Grüße,
Martin -
- Offizieller Beitrag
Hallo Martin,
danke für die ausführliche Darstellung und Klarstellung.
Wenn wir - ich meine jetzt zunächst die Imker in BW - das jetzt nicht auf die Reihe bekommen wird es mit der Zulassung von 85% AS auf längere Zeit nichts werden. Zu unserem eigenen Schaden und zum Schaden der Imker in der BRD. Daher ärgern (sehr gelinde ausgedrückt!!) solche Anmerkungen wie sie Wulle hier von sich gibt.
Wer in Forst dabei war hat eine betroffene Imkerin gehört.
Aber auch die dummen Sprüche eines Imkers der da meinte sagen zu müssen:
"Ich verwende 85 % AS zur Desinfektion meiner Beuten und wenn halt zufällig noch Bienen drinnen sind ist das Pech."
Damit kommen wir nicht weiter.
Imker und Verbraucher verlangen zu Recht die volle Nachvollziehbarkeit was bei der Erzeugung von Lebensmittel gemacht wird. Dann darf ich als Imker bei meinen Bienen nicht nach dem Grundsatz handeln: Mir ist es egal ob ein eingesetztes Mittel gegen Varoose zugelassen ist oder nicht.
Gruß Eisvogel -
Hallo Martin,
erstmal Danke für die Antwort.
So richtig erhellend ist es aber leider auch nicht:
Hallo Wulle,
Scheint zu stimmen. Vor allem im Kreis Tübingen.
Das "Scheint" ist leider nichts konkretes. Behauptet wird vieles, meistens ist nicht viel dahinter.
Zitat
Bitte sehr: http://bundesrecht.juris.de/viehseuchg/
(Es geht darum, dass zur Behandlung nur zugelassene Mittel verwendet werden dürfen.)
passt leider nicht:
1. ist Varroa keine Tierseuche nach diesem Gesetz, darunter fällt soweit ich weiß nur die amerikanische Faulbrut
2. gibt es da zwar eine Vorschrift, dass nur zugelassene Mittel zur Entseuchung und Desinfektion eingesetzt werden dürfen (§17f), ein Verstoß dagegen ist aber unter den Strafvorschriften nicht als strafbar aufgeführt.
Zitat
Ja, ich stand dabei als ein betroffener Imker davon erzählte.
Erzählt wird leider viel, ganz besonders unter Anglern, Jägern und wohl auch Imkern.
Wurde der wirklich wegen Behandlung mit 85% iger Ameisensäure belangt?
Wenn ja, wäre interessant, aufgrund welcher Rechtsvorschrift.Zitat
Aus aktuellem Anlass wurde (wohl erfolgreich) versucht, eine Art Sonderzulassung (nicht: Standardzulassung) für dieses Jahr zu erwirken (Stichwort: Behandlungsnotstand). Dies gilt soweit ich weiß aber nur für Baden-Württemberg. Hierzu die Folien des Vortrags zu diesem Thema vom Varroasymposium in Forst: http://www.lvwi.de/uploads/media/…ation-Neues.pdf
Die Vorstände in BW müssten hierüber bereits informiert worden sein. Die Herausforderung ist es, die Beschaffung von AS 85% für dieses (!) Jahr noch zu organisieren. .
Ja, diese Information ist raus, es gilt für Baden-Württemberg und Bayern. Frag mal bei deinem Vereinsvorstand an, unserer hat das schon vor 2 Wochen weitergegeben. -
Hallo Eisvogel,
könntest Du bitte ganz konkret schreiben, was Dich an meíner Frage so ärgert?
Ich will eigentlich nur wissen, was an der ganzen Sache dran ist. Wer eine Behauptung aufstellt (Strafbefehl erlassen oder angedroht), der sollte schon auch etwas konkreter werden können. Die schlimmste Form der Unwahrheit ist bekanntlich die Halbwahrheit und die Weitergabe von irgendwo aufgeschnapptem Halbwissen führt doch nur zu weiterer Verunsicherung.
ich muss dir vollkommen zustimmen, wir brauchen dringend eine klare eindeutige Regelung!
Der aktuelle Zustand führt nur zur Verunsicherung von Imkern und Verbrauchern.
Spitzfindigkeiten wie das genannte "desinfizieren der Beute" helfen auf Dauer nicht weiter und überzeugen sicherlich weder einen Juristen noch einen Verwaltungsbeamten.
Mich würde aber, gerade weil ich beruflich viel mit Juristerei zu tun habe, schon interessieren, auf was die angebliche Strafbarkeit gestützt wird. Bisher konnte mir da keiner was konkretes nennen, jeder hat nur "von einem Gehört der betroffen ist".
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es zwar vielleicht nicht erlaubt, aber auch nicht strafbar ist, seine Bienen mit 85%iger Ameisensäure oder anderen nicht zugelassenen Methoden zu behandeln. Übrigens ist auch die 60 % Ameisensäure ist nur in ganz bestimmten Darreichungsformen zugelassen, das Schwammtuch zählt nicht dazu.
Die Anwendung von Ameisensäure (85%) wird ja gerade hier in Baden-Württemberg ganz offen vom Landeseigenen Institut für Bienenkunde und seinen Mitarbeitern in zahlreichen Veröffentlichungen beschrieben und empfohlen. Wenn diese Methode strafbar wäre, müsste hier die Strafjustiz zu allererst tätig werden (Anstiftung bzw. Aufruf zur Straftat).
Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber ist dringend erforderlich. -
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- Offizieller Beitrag
Erzählt wird leider viel, ganz besonders unter Anglern, Jägern und wohl auch Imkern.
Hallo Wulle,
empfehle Dir - als letzte meiner Empfehlungen an Dich - einen Anruf bei der Staatanwaltschaft Tübingen. Nummer steht im Telefonbuch.
Gruß Eisvogel -
Hallo Wulle,
empfehle Dir - als letzte meiner Empfehlungen an Dich - einen Anruf bei der Staatanwaltschaft Tübingen. Nummer steht im Telefonbuch.
Gruß Eisvogel
Hallo Eisvogel,
für einen Anruf bei der StA Tübingen brauch ich kein Telefonbuch, die hab ich im Kopf, weil ich beruflich ständig mit dieser Behörde in Verbindung stehe. Auskünfte über laufende oder auch abgeschlossene Verfahren dürfen die aber nicht erteilen, da ist der Datenschutz dagegen, vielleicht gehts ja informativ auf dem "kleinen Dienstweg".
Vielleicht könntes Du trotzdem noch schreiben, warum dich das so ärgert, dass ich wissen will, was an den Meldungen über Strafverfahren dran ist.Ich hab jetzt einfach mal bei Dr. Liebig angefragt, was der drüber weiß.
Über die Antwort werde ich hier berichten.
Grüße ins schöne Pfinztal
Wulle -
Hallo,
zur Info: Es gibt Neues über den Bezug von AS 85% (in Baden-Württemberg). Die Dokumente (Bestellliste, Infos zum Bezugsverfahren und Durchführungshinweise) kann man als PDF von der Formularseite des LVWI herunterladen (gleich oben, erster Abschnitt "Ameisensäure").
Gruß
Martin
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.