Bekanntlich ist die Behandlung der Bienenvölker gegen die Varroa mit Ameisensäure ad. us. vet. nicht in das Bestandsbuch für Bienenarzneimittel einzutragen!
Fragen:
1. Muß ich die Rechnung für den Bezug der Säure für ev. Veterinärkontrollen (Polizeikontrollen) aufheben um sie ev. vorweisen zu können?
2. Ist eine Behandlung mit nicht apothekenpflichtigen Behandlungsmitteln sonst jederzeit irgendwie nachzuweisen?
3. Ist jede Art von Behandlung Pflicht und muß immer nachweisbar sein?
Besten Dank für ev. Antworten
SchulzKF
Ameisensäure und Bestandsbuch
-
-
Ganz einfach:
Die Pflicht Behandlungsbuch zu führen gilt nur für apothekenpflichtige Arzneimittel. Alle anderen Behandlungen sind nicht nachweispflichtig (außer vielleicht bei so Bio-Bienen-Öko-Fuzzis mit eigenen Verbandsrichtlinien ).
Folglich hat der gemeine AS-Anwender kein Behandlungsbuch - wofür auch. Weil nun aber nur stattgefunden hat, was auch aufgeschrieben wurde, fallen die AS-Behandlungen wie auch solche mit Schwefel oder CO2 unter den Tisch, werden vergessen und sind für immer und ewiglich ausgetilgt. Keine Quittung, kein Aufschreiben, kein Aufheben und kein Aufhebens. -
Hallo SchulzKF,
dazu hätte ich bis vor kurzem geantwortet, dass alle Behandlungsmittel und deren Anwendung in einem Bestandsbuch (http://www.bienengesundheit.de/html/bestandsbuch.html) einzutragen sind. In der neuen ADIZ / Die Biene / Imkerfreund schreibt Armin Spürgin folgendes:" Was muss man nicht eintragen?
Neben apotheken- und verschreibungspflichtigen Varroabekämpfungsmittel gibt es einige, die zwar eine Standardzulassung besitzen, aber dennoch frei verkäuflich sind. Dazu zählt die Milchsäure 15%ig ad. us. vet (Sprühbehandlung) und die Ameisensäure 60%ig ad.us.vet (Vakuumverdunster). Die Behandlung mit diesen frei verkäuflichen Mitteln gehört nicht ins Bestandsbuch, denn sie sind weder verschreibungs- noch apothekenpflichtig."Gruß
Ralph -
Hallo !
Im Deutschen Bienenjournal war ein schönen Bericht zu dem Thema:
"Anwendungen gegen Varroa - Ärger mit der Säure"
Dabei eine Übersicht der zugelassenen Bekämpfungsmittel mit Bestandsbuchvermerken.
Zum nachlesen: DBJ 5/2008 S.6
PS: Ich persönlich finde das DBJ etwas fachlicher und genauer verfasst als die Biene und Ihre Schwestern.
Gruß
B.K. A.l.e.x. -
Hallo Henry!
Vielen Dank für den Hinweis auf DBJ 5/2008 S.6. Leider habe ich diese Zeitschrift nicht und kann deshalb auch nichts nachlesen.
Meine kurze Frage lautet lediglich, ob die Behandlung mit nicht eintragungspflichtigen Behandlungsmittel im Kontrollfall durch Polizei oder Veterinär irgendwie anders nachzuweisen sind (ev. Rechnung, Verpackung etc.)!?
Bitte um Mitteilung, ob dazu in dem genannten Bericht etwas zu lesen ist.
Imkerliche Grüße ...
SchulzKF
-
-
Hallo!
Habe mich gestern mit meiner Frage zu "Ameisensäure und Bestandsbuch" bei Frau Dr. Schröder von der Universität Hohenheim (bei Stuttgart) kundig gemacht!
Nach deren Auskunft ist zwar der Einsatz von Ameisensäure bei der Varroabekämpfung nicht im Bestandsbuch einzutragen, aber sehr wohl zu dokumentieren! Nach Auskunft von Frau Dr. Schröder ist die Bekämpfung der Milbe erstens Pflicht und zweitens immer zu dokumentieren.
Die Dokumentation kann in einfacher, handschriftlicher Form (formlos) erfolgen und sollte die Art und das Datum der Bekämpfung beinhalten.
Auch die rein biologische Art der Varroabekämpfung z. B. durch Drohnenwabenentnahme ist auf diese Art zu dokumentieren! Damit ist der Imker bzw. die Imkerin auf jeden Fall auf der sicheren Seite, falls einmal Veterinärkontrollen stattfinden sollten!
Imkerliche Grüße ...
SchulzKF
-
Das ist jetzt ein Witz, ja?
Ich muß ein Bestandsbuch führen, wo ich aber AS nicht eintragen darf, und muß dafür dann ein "Nicht-Bestandsbuch" für nicht eintragungspflichtige Dinge wie AS führen?
Die haben doch nen Knall....
Obwohl - ein Eintrag wie "Kapuzinerkresse gesät" würde ja dann dazu führen, daß ich in den Augen der Obrigkeit kein verbotswidriger Nicht-Behandler mehr wäre... -
Die haben doch nen Knall....
Da gibt`s noch `ne Steigerung, Sabine.
Wenn die Varroen irgendwann fast ausgerottet sind, kommen die unter Artenschutz...
-
... Wenn die Varroen irgendwann fast ausgerottet sind, kommen die unter Artenschutz...
RICHTIG,
aber ich denke dafür sorgt mein Nachbar, dass es nicht soweit kommt, wenn er wieder nicht behandelt
-
@ all
ich behandle mit Pestiziden, die sind sehr wirkungsvoll. Alle Varroen gehen ein! Leider auch die Bienen. Ich trag am besten die Behandlungszeiten der spritzenden und sähenden Bauern ein dann weiß ich wann ich die Varroa
" erfolgreich" behandelt habe!
MFG
bee ahead -
-
Hallo!
Erst seit wenigen Tagen bin ich Mitglied in diesem Forum! Schon jetzt muß ich leider feststellen, daß eigentlich immer die gleichen Mitglieder Kommentare schreiben und diese vielfach polemisch (unsachlich) oder sogar kindisch abgefaßt sind!
So denke ich, daß weitere, sachliche Kommentare von mir falsch am Platz sind! Werde mich in Zukunft zurückhalten --> versprochen!
Beste Grüße ...
SchulzKF
-
- Offizieller Beitrag
Hallo lieber SchulzKF,
Du wirst doch nicht nach 7 Tagen Forum schon das Handtusch werfen!
Mutig weiter und abundzu ignorieren.
Gruß und herzlich willkommen
Eisvogel -
Hallo, Norbert,
hätte er sich mal an seinen Vorsatz von 15.06Uhr gehalten... -
Hallo, Norbert,
hätte er sich mal an seinen Vorsatz von 15.06Uhr gehalten...Moin Sabi(e)ne,
hab ich einen Doppelgänger ? oder geh' ich Dir nicht mehr aus dem Kopf mit meinen Fragen ??
Ahoi
Norbert -
Dir hat das Forum geholfen? So kannst Du es unterstützen!
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.