Die alte LebensmittelkennzeichnungsVO hatte ja ähnliche Regelungen. Da war es unumstritten, daß die Pflichtangaben - bei Glasverpackungen - auf das Etikett gehören und dieses Etikett wiederum "dauerhaft" auf dem Glas angebracht sein muß.
Ich vermute, daß die LMIV an dieser strengen Regelung nichts aufweichen will. Verpackungen, die einfach und dauerhaft direkt bedruckt werden können (Pappschachteln etc.) benötigen kein Etikett, (Honig-)Gläser dagegen schon, weil bspw. das Eingravieren der Pflichtangaben auf dem Glas deutlich aufwändiger ist und eine Mehrwegverwendung unmöglich macht.