Hallo zusammen.
Nachdem ich jetzt nach einer halben Stunde Recherche nicht fündig geworden bin wende ich mich direkt an Euch. (Kann es sein, dass die Suchmaschine kein AND kann?)
Ich habe so meine Probleme mit der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und der Honig Verordnung.
1.) In welchem Fall muß der Honig mit Etikett versehen werden?
Wenn ich ihn nur an Freunde verkaufe, ein Schild an der Tür "Honig vom Imker", auf dem Markt/Bäckerei verkaufe.
2.) In welcher Form ist das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben?
Ende 200X, Mai 200X, 12.05.200X.
3.) Kann bei der Angabe des MHD in der Form 12.05.200X auf eine Chargennummer verzichtet werden?
Z.B. Gebe ich immer ein Jahr ab dem Tag des Abfüllens Garantie.
Vielen Dank im Vorraus.