Hallo alle zusammen
Darf ich als Hobby Imker Salben, Met, Bärenfang usw Verkaufen?
Darf ich mich auf den Marktplatz stellen?:Biene:
Mfg Christian
Verkauf
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Darf ich mich auf den Marktplatz stellen?:Biene:
Mfg Christian
hi,
das musst du die gemeinde fragen, aber normal geht das, musst dann halt die standgebühr bezahlen.
zum anderen antwortet bestimmt sabi(e)ne, die macht au so zeug. gleaub aber das ist auch bundesland abhängig.
mfg jeffrey -
Also brauch ich keine angst haben das irgendwelche Behörden kommen und was vom kuchen ab haben wollen
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Hallo, Honigbär,
Salben darfst du nicht selbermachen, höchstens als Möbelpflege.
Sobald du Zeug zukaufst zum Verkaufen (und das fängt schon mit anderen Honigsorten an!), und das mehr als ein Drittel deines Umsatzes ausmacht, bist du automatisch ein gewerblicher Verkäufer und nicht mehr nur Urproduzent, und ab da wird es haarig, in Richtung Finanzamt....
Dein eigenes Zeug darfst du verkaufen, solange du den Nachweis über lebensmittelverarbeitungsgerechte Räume erbringen kannst (also nicht in der Küche geschleudert, wo auch Pflanzen rumstehen und der Hund durchlatscht und das letzte Mal vor 3 Jahren die Spinnweben entsorgt wurden...), eine geeichte Waage hast, korrekt einwiegst, ordentlich etikettierst (es muß alles drauf lt. Verpackungsverordnung) und Rückstellmuster verwahrst pro Charge.
Auf den Markt gehen: frag bei deiner Gemeinde nach, was das kostet; die wollen aber meist auch eine spezielle Haftpflichtversicherung von dir sehen, falls ein Besucher über die Abspannung deines Standes fällt und sich ein Bein bricht.
Dazu wäre eine Produkthaftpflicht ebenfalls anzuraten, falls jemand behauptet, von deinem Zeug krank geworden zu sein, und eine Rechtsschutzversicherung für eben jene Fälle.
Allerdings würde ich mir das mit dem Markt überlegen, die meisten Gemeinden verlangen dann eine durchgängige Anwesenheit im ganzen Jahr, und dreimal gefehlt heißt meistens Rausschmiß, wenn du kein Attest vom Arzt hast, daß du wirklich nicht konntest. Sie wollen halt sicherstellen, daß ganzjährig das Sortiment vorhanden ist, und dann mußt du auch bei übelstem Wetter und fast keiner Kundschaft hin.Es ist nicht ganz so einfach, wie man sich das gern vorstellt....und vor allem teurer.
Und die Suchfunktion gibt dazu auch einiges her....
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Hallo sabi(e)ne
Wir stellen alles selber her.
Ich möchte unsere sachen an den man bringen ohne das ich ärger bekomme.
Wieso darf ich die Salbe nicht als Salbe verkaufen? -
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Hallo, Honigbär,
weil Deutschland weltweit eines der strengsten Kosmetik- und Medizinproduktegesetze zum Schutz der Verbraucher hat.
Ich mache gewerblich und mit allen nötigen Papieren nach Kosmetikverordnung Seife, und du willst nicht wissen, was das gekostet hat und wie lange das gedauert hat.....Du kannst deine Salbe weder als Kosmetik verkaufen, noch als Medizinprodukt.
Als Medizinprodukt brauchst du eine Zulassung vom Bundesgesundheitsamt, daß sie zumindest unschädlich ist, und da bist du dann schon mal locker bei ~5000€für nur für dies eine Produkt; von den Anforderungen an die Räumlichkeiten (Reinraum! staubarm) und dein Produkt (zwei Jahre haltbar, nach dem Öffnen immer noch 3 Monate, usw.) mal ganz abgesehen.Als Kosmetikprodukt in etwa dasselbe, nur etwas billiger; es muß jede Variante abgesegnet und beprobt und die Unschädlichkeit bewiesen werden.
Und sobald in deiner Salbe wasserhaltige Auszüge vorkommen, kannst du gleich einen Haken dran machen, weil Wasser-Fett-Mischungen ideale Nährböden für Keime jeder Art darstellen, und sie zu 99% bei jeder Untersuchung als "zu verkeimt" ausgewiesen werden.
So sauber kannst du mit Haushaltsmitteln gar nicht arbeiten, daß du eine Keimarmut für mehr als zwei Wochen hinbekommen würdest....
Dazu die Einhaltung von Grenzwerten, von denen man meist nicht mal weiß, daß es die überhaupt gibt, und so sinnige Sachen wie die Deklarationen als INCIs.Wie gesagt, als Möbelpflege ja, ebenso wie Propolistinktur, aber NICHT zur Anwendung am Menschen, weder innerlich noch äußerlich, ansonsten wird es bußgeldtechnisch sehr schnell sehr teuer.
Und je nachdem was ihr für Kontrolleure habt, darfst du eventuelle Heilwirkungen nicht mal im Gespräch erwähnen.
Deshalb ist besser, sowas von Firmen zuzukaufen, damit hält man sich eine Menge unnötigen Ärger vom Hals.Bei selbstgemachtem Met und Likören gibt es irgendeine Bestimmung, daß für den Verkauf bestimmte Mengen Met beim Zollamt gemeldet und Alkoholsteuer angemeldet werden muß; bzw. bei Likören du den Einkauf von entsprechenden bereits versteuerten Mengen an Trinkalkohol nachweisen mußt; frag dein Zollamt.
Bei Schwarzbrennern schlagen sie unbarmherzig zu.....Es ist eine Sache, ob du dein Zeugs selber machst und selber konsumierst, da kannst du machen, was du willst; aber sobald du verkaufen willst, hast du alle Regeln einzuhalten. Ist ja nur fair, müssen alle anderen ja auch.
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Aber den Honig darf ich Verkaufen
Gibt es noch irgendwelche Produkte die ich von meinen Bienen verkaufen darf ohne ärger zu bekommen irgenwie müssen die ausgaben wieber reinkommen -
Hallo,
für den Honigverkauf mußt du eine geeichte Waage haben, und gemäß der Verpackungsverordnung einwiegen, d.h., es dürfen nur soundsoviel Gläser Unter- oder Übergewicht haben, und einen geeigneten Raum dafür, den der Lebensmittelkontrolleur abnicken kann ohne größere Beanstandung.
Wichtig ist auch das korrekte Etikett.Ansonsten kannst du Honigzubereitungen verkaufen, Kerzen ziehen oder gießen oder wickeln, und, und, und....
Laß dir was einfallen.
Und mit der Suchfunktion findest du hier auch einiges.
Und was ist dabei, selbstgemachten Met anzumelden? Klar wollen die dann auch wieder Geld haben, aber als Sortimentserweiterung lohnt sich das.
Wir haben hier ein paar nette Threads zu Weihnachtsmarktverkauf, da steht schon einiges. -
Das mit den anmelden währe ja vieleicht kein problem das einziege was mir sogen macht ich bin berufsunfähigskeits Rentner (bin 23 Jahre Alt) nicht das sie mir diese streichen
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Achte bei Bärenfang auf die Bezeichnung....
Bärenfang muss einen bestimmten Alk-Gehalt haben, wenn er den nicht hat, ist es "nur" Honiglikör. -
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...berufsunfähigskeits Rentner (bin 23 Jahre Alt) nicht das sie mir diese streichen
Geh auf Nummer Sicher, frag bei der Rentenversicherung nach, wieviel du dazuverdienen darfst.
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Ja kann ich machen ich hoffe ich kann auch was dazu verdienen
Als Imkerneuling hat mann es nicht einfach:-( -
Hallo,
340€/Monat darfst du als EU- oder BU-Rentner angestellt in einem Mini-Job hinzuverdienen, allerdings in maximal 15 Std/Woche.
Das müßte dann auch für "landwirtschaftliche Urproduktion" wie Imkerei gelten, oder ist hier einer besser im Thema?Wobei 340€ GEWINN, nicht Umsatz, schon nett sind, und gerade am Anfang wirst du eigentlich jahrelang nicht aus dem Minus rauskommen.
Du mußt bloß eine einfache Einnahme/Ausgabe-Rechnung führen; eben alles, was du für die Bienen ausgegeben hast gegenüber den Einnahmen.
Im Normalfall kommt da immer Minus raus... -
Das mit den anmelden währe ja vieleicht kein problem das einziege was mir sogen macht ich bin berufsunfähigskeits Rentner (bin 23 Jahre Alt) nicht das sie mir diese streichen
Hi,
hab mal ne dumme frage, wie willst du imkern, wenn du berufsunfähig bist?
mfg jeffrey -
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