Hallo !
Ich habe da mal eine Frage zur Aufstellung von Freiständern, da wir unerwarteter Weise zwei weitere Ableger bekommen haben (die derzeit in unserem recht kleinen Garten schwirren). Möchten wir einen neuen Freiaufsteller (ca. 6km von unserem Wohnort entfernt) aufstellen dabei sind wir darauf aufmerksam gemacht worden das es folgende Broschüre gibt:
Das Aufstellen von Bienenvölkern in Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt. Landwirtschaft und Forsten
ISBN 3-89274-217-0
Mai 2007
Hierin steht (S.15 links):
"Für das Aufstellen von Freiständern ist eine Genehmigung gemäß Naturschutzrecht (§6 Abs.1 HENatG) bei der unteren Naturschutzbehörde einzuholen."
Das Naturschutzrecht wurde aber am 6.Dez.2006 geändert so das der §& jetzt total anders definiert ist. Jetzt meine Frage:
Ist die Aufstellung eines Freiständers (für Trogbeuten) genehmigungspflichtig ?
a)allgemein
b)in Hessen
Wie ist das bei Euch ?
Die Anmeldung beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse allein reicht also nicht ?
Gruß
von Alexander dem Bienenknecht
Genehmigungspflicht zum Aufstellen von Freiständern
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Moin,
willst Du die Bienen auf ein Privatgrundstück stellen? Willst Du ein Gebäude im Außenbereich errichten?
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Hallo Alexander,
mit den hessischen Landesgesetzen kenn ich mich ja nicht so aus.
Aber "Naturschutzgesetze", da würde ich den Geltungsbereich auf Naturschutzgebiete eingegrenzt sehen.
Ein Blick in den Flächennutzungsplan beim Gemeindeamt verschafft dann sicherlich Klarheit, wie die betreffende Fläche definiert ist.
Ansonsten würde ich das wie Henry auslegen:
ist der Eigentümer damit einverstanden, kannst Du den freiständer auch aufstellen.
Viele Grüße
Lothar -
Hallo,
in der Regel stellen Freiständer keine Gebäude dar. Sie sind jederzeit und ohne größeren Aufwand wieder abbaubar.
Damit entfällt die Genehmigungspflicht.
So ist es bei uns. -
Hallo !
Zunächst einmal danke, Henry, Lothar und Michael,
Ja, meine Lebensgefährtin, die eigentliche Imkerin, arbeitet mit Trogbeuten die sie bei Ihrem Imkervater zusammen mit dem Segeberger Magazin (beide DeutschNormalMaß) kennen gelernt hat. Dafür ist ein Freiständer fast die einzigste Lösung. Dieser für uns dann zweite Freiständer soll zwischen einer Wiese und einem vorbeigehenden Feldweg gestellt werden. Dort befindet sich derzeit eine mehr oder minder Dichte Wildhecke. Die Wiese ist meinem Vater (aber verpachtet) der Feldweg wohl der Gemeinde, die Hecke wohl Niemandsland.
Also ein Freiaufsteller ist nicht spontan mobil (also nicht auf Rädern) deshalb ist das Prozedere wohl nötig. Diese Vorschrift scheint auch nicht nur im Naturschutzgebiet zu bestehen sondern prinzipiell immer bei Bauten dieser Art außerhalb der Ortsbebauung.
Also von Euch hat dies noch Niemand benötigt ?
Trotzdem:
Ich habe hier mal einen Link zu der entsprechenden Broschüre:
http://www.llh-hessen.de/cms/bienen/Bie…n_Hessen_51.pdf
wie gesagt, zitierte Stelle auf Seite 15 links.
In der Broschüre sind aber nicht nur derartige Hinweise wie auch Imkerliche Rechte & Pflichten, gesetzliche Verpflichtungen beim Wandern sondern auch Baupläne für Bienenhäuser und Freiständer, heimische Tracht-Pflanzen, Bienenraumgrößen der verbreitenden Beutentypen.
Vielleicht hilft es ja jemanden weiter !
Vielleicht hilft mir ja jemand weiter !
Gruß
der Bienenknecht - euer Alexander -
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..... Dieser für uns dann zweite Freiständer soll zwischen einer Wiese und einem vorbeigehenden Feldweg gestellt werden. Dort befindet sich derzeit eine mehr oder minder Dichte Wildhecke. Die Wiese ist meinem Vater (aber verpachtet) der Feldweg wohl der Gemeinde, die Hecke wohl Niemandsland.
Als erstes herausbekommen, wer der Besitzer dieses Grundes ist. Und den fragen und ansonsten niemanden!
Also ein Freiaufsteller ist nicht spontan mobil (also nicht auf Rädern) deshalb ist das Prozedere wohl nötig. Diese Vorschrift scheint auch nicht nur im Naturschutzgebiet zu bestehen sondern prinzipiell immer bei Bauten dieser Art außerhalb der Ortsbebauung.
Also von Euch hat dies noch Niemand benötigt ?
Nein, sowas benötigt man nicht (jedenfalls in Sachsen-Anhalt). Lediglich beim Bürgermeister der Gemeinde anzeigen, dass man dort Bienen aufstellt. Es bedarf keinerlei Genehmigung.
Noch eine Bemerkung zum Aufstellen von Bienen in Naturschutzgebieten: Wenn man mit der unteren Naturschutzbehörde redet, kann es sein ,dass man gemeinsam einen Standort für ein Bienenhaus in einem Naturschutzgebiet (bzw. am Rande) findet. Und wenn die Naturschützer kluge Leute sind, bezahlt man nicht mal Pacht dafür (natürlich nur, wenn sich der Grund in staatlicher Hand befindet) - so jedenfalls erging es mir.
Alfred -
Hallo,
ganz heißer Tip:
Ruf die Bauaufsichtsbehörde an (bei uns in Bayern das Landratsamt) und erkundige dich; auf eine vernünftige Frage kriegst du dort sicherlich auch eine solche Antwort. Oder schau auf der Internetseite des Innenministeriums nach, ob du die Hessische Bauordnung dort findest. In der Bayer. Bauordnung steht jedenfalls, daß Bienenfreiständer bis zu einer bestimmten Größe (ich glaube 5 m³ Rauminhalt) genehmigungsfrei sind.
Gruß aus dem kalten und verregneten Allgäu
xare -
In der Bayer. Bauordnung steht jedenfalls, daß Bienenfreiständer bis zu einer bestimmten Größe (ich glaube 5 m³ Rauminhalt) genehmigungsfrei sind.
Aber Achtung:
Genehmigungsfrei heißt nicht Anzeigefrei!
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Hallo Alexander!
Das neue Gesetz findet man hier: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/881_Na…NatG/HENatG.htm.
In § 13 (3) stehen die Ausnahmen von der Genehmigungspflicht. Demnach muß der Freiständer Landschaftsangepaßt, fahrbar und transportabel und nicht mehr als 5 m³ Rauminhalt besitzen. Wenn er dann nur vorübergehend steht, brauch man keine Genehmigung. So verstehe ich das Gesetz zumindest.
Gruß Andreas -
Es muß natürlich "fahrbar oder transportabel" heißen.
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