Hallo Leute, tach Imkers,
ich hab da mal ne Anfrage:
Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn man selbergemachten Honiglikör unters Volk bringen will???
Heimverkauf.... Marktverkauf
Es ist kein Selbstgebrannter, unter Verwendung von Rum / Korn.. hergestellt. Die Branntweinsteuer ist im Laden mit dem Kaufpreis des "Grundstoffs" schon bezahlt.
Lebensmittelrecht??? Finanz- und Steuerrecht?
Sich mit den Leuten anzulegen ist, glaub ich, nicht anzustreben.
Es sollen auch nicht Hektoliter werden, aber ich will den Honig aus dem Keller haben.
Sollte es schon mal durchs Forum gehechelt worden sein, sind Erfahrungsberichte auch nett.
Knäcke
Rechtslage
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Hallo Knäcke,
habe mich da mal bei einem Brenner und Likörhersteller kundig gemacht. Du mußt den Alkoholgehalt genau angeben, dazu ist eine Laboranalyse nötig. Ausspindeln funktioniert nicht richtig ist zu ungenau.
MfG Steffen
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Hallo Knäcke,
Analyse kostet nicht viel (aber den Preis weis ich nicht, da ich mehrere Untersuchungen gleichzeitig vornehmen lasse, mit Gesamtrechnung). Macht z. B. Arauner.
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Danke Leute,
nur ist nicht jeder Ansatz gleich, ich sag ja: nich Hektoliterweise.
Es sind 5- 10l Met, 10 Fl a 0,7l Mixgetränk (unter 20% Alk.) und 10 Fl Rum - Honig lik. mit 28%. Übrigens nix Spindeln - Mischungsrechnen der analytschen Chemie. Wenn der Ansatz Alkohol stimmt und die Erzeuger nicht mogeln, geht das bis auf 0,5% Genauigkeit. Beim Spindeln haut der Restzucker alles durcheinander, das klappt nur beim Brennen.
Das Labor dreht die Sache nämlich auch nur rum, es dest. den Alk. aus der Lösung, spindelt die %e und macht nen Dreisatz um dann auf die Lösung runterzukommen. Gut die haben einen amtlichen Stempel und wegen meiner drei Tropfen auch ein verhältnismäßig großes Kassenhäuschen.
Knäcke
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