Der DIB hat seinen Rechtsanwalt losgelassen und droht mit einstweiligen Verfügungen wegen angeblicher Verwechslungsgefahr des Namens. Bislang haben neben mir noch weitere Gründungsinitiatoren Androhungen von Einstweiligen Verfügungen erhalten. Nach Auskunft unseres Rechtsanwaltes besteht keine Verwechslungsgefahr und so kam folgende Antwort von mir an den DIB-Anwalt:
"Sehr geehrter Herr Schüssler,
Ihren Brief habe ich erhalten und nehme dazu wie folgt Stellung.
Da ich dem sich gründenden Verein lediglich meinen Server und entsprechende Internetkapazität zur Verfügung stelle sowie den provisorischen Internetauftritt begleite, kommt es mir gar nicht zu, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Die sich durch meine Imkerei ergebende Arbeitsbelastung erlaubt mir gar keine umfassendere Tätigkeit, wie sie sich beispielsweise durch eine Vorstandstätigkeit ergibt.
Auch ist die Bezeichnung „Allgemeiner Deutscher Imkerbund e.V.i.G.“ zunächst nur ein Arbeitstitel, über den endgültigen Namen wird die Gründungsversammlung am 10. April sowie gegebenenfalls das Registergericht befinden. Nach bisheriger Auskunft des Registergerichts und Verweis auf das Beispiel ADFC und ADAC besteht keine Verwechslungsgefahr, des weiteren ist keiner der Bestandteile des Namens Deutscher Imkerbund ein schützenswerter Begriff. Satzung, Struktur und Konzeption des sich gründenden Vereins unterscheiden sich sehr von der des DIB.
Auch ist von Seiten der Gründer vieles beabsichtigt, eine Verwechslung mit dem DIB gehört aber mit Sicherheit nicht dazu. Der Kreis der Gründer steht dem DIB so ablehnend gegenüber, daß diese sicherlich den Ausbruch eines Ganzkörper-Herpes der Verwechslung mit dem DIB vorzögen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Maresch"
Übrigens höre ich aus verschiedenen Quellen, daß Teile bzw. der größte Teil des DIB-Vorstandes zurückgetreten sein sollen. Weiß einer dazu mehr?
Mit besten Wünschen für das Osterfest
Klaus