Hallo Miteinander,
ich weiß jetzt nicht, ob der Imkerfreund/ADIZ/Die Biene auch heute schon in den Norden vorgedrungen ist , aber es wird euch vielleicht vom Hocker hauen, denn in Zukunft kann der Imker auch Beiträge zur Landwirtschaftlichen Alterskasse zahlen. 100 Völker sind 100 % Beitragssumme und 60 Völker 60 %. Es steht ausdrücklich, evtl. sind Beamte, Gewerbetreibende, Freiberufller unter Umständen versicherungsplichtig. Es kann sich jedoch eine Befreiungspflicht ergeben. Der monatliche Beitrag ist im Westen 199 € und im Osten 168 €.
Mich erinnert das Ganze an die Berufsgenossenschaft, die genauso undurchsichtige Gesetze hat.
Liebe Kollegen, da könnt ihr euch was freuen, besonders nach dem der Rentenanspruch grandios ist. Ich bekomme für 20 Beitragsjahre hochgerechnet 250 € brutto und das erst ab den 65. Lebensjahr. Aber ihr könnt ja die Beträge auf den Honigpreis umlegen.
Landwirtschaftliche Alterskasse auch für Imker?
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Jeden Monat eine neue Abgabe, Steuer, Pflichtversicherung, Gebühr....
und wenn mal nichts neues, dann werden die bestehenden Kosten erhöht.
Das tollste sind die Begründungen für den ganzen Nepp, haarsträubend auch die Tatsache, daß trotz alledem die öffentlichen Kassen immer weiter in die Miesen gehen!
Wo bleibt blos die ganze Kohle? Man fühlt sich einem Kartell von Abzockern ausgeliefert. Keine Ahnung wo das noch hinführen soll.
Grüße ralf_2 -
Es kann sich jedoch eine Befreiungspflicht ergeben. Der monatliche Beitrag ist im Westen 199 € und im Osten 168 €.
Wohlgemerkt, es handelt sich um die landwirtschaftl. Alterskasse und ist zu dem Beitrag der landwirtschaftl. Berufsgenossenschaft zu zahlen.
Von der landwirtwschaftl. Krankenkasse ist noch garnicht die Rede.
Also hat der Imker, auch wenn bis 160 Völker kein Gewinn erzielbar ist mit
3 verschiedenen Kosten zu rechnen.
A.) Berufsgenossenschaftsbeiträge
B.) Beiträge zur landw. Alterskasse
C.) Beiträge zur landw. Krankenkasse
In Mittel- und Ostdeutschland sollen Imker ab 6 Völkern beitragspflichtig werden. ( Aus DBJ 2/05 )Sinn des Ganzen : Abschaffung der imkerlichen Kleinbetriebe.
Fridolin -
Hallo,
ich unterliege schon seit etwa 12 Jahren der Versicherungspflicht in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Diese Versicherungspflicht besteht sowohl in der Alterskasse als auch in der Krankenkasse ab 100 Bienenvölkern.
Der Beitrag in die Alterskasse kann durch einkommensabhängige Zuschüsse deutlich reduziert werden. Dadurch kann der natürlich bescheidene Rentenanspruch auch mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen erworben werden.
In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung sind meine vier Kinder beitragsfrei mitversichert was in einer privaten Versicherung nicht der Fall wäre.
Der ursprünglich niedrige Beitrag wird aber leider sprunghaft steigen da die staatlichen Zuschüsse weiter reduziert werden. Aufgrund der ungünstigen Altersstruktur in der Landwirtschaft werden die Kosten aber natürlich weiter ansteigen.Bisher war die Zahl von 100 Völkern in der Regel auch die Mindestgrenze für die Aufnahme in die landwirtschaftliche Sozialversicherung.
Jeder der die Beitragshöhe für Frauen, Familien und überhaupt ältere Personen in der privaten Krankenversicherung kennt, kann sich vorstellen, das es für die meisten Berufsimker ein Segen war, in die landwirtschaftliche Sozialversicherung aufgenommen zu werden.
Wenn man die möglichen Beitragszuschüsse einbezieht, steht auch die Altersrente in einem günstigen Verhältnis zu den eher bescheidenen Beiträgen.Da ich die neue Bienenzeitung noch nicht bekommen habe, weiß ich nicht ob es wirklich entscheidende Änderungen gibt. Die bisherige Gesetzeslage halte ich aber, soweit ich sie als fachlicher Laie beurteilen kann, für gut.
Das gilt übrigens grundsätzlich auch für die Berufsgenossenschaft, wobei eine Versicherungspflicht auch dort erst bei einer größeren Völkerzahl einsetzen sollte.
Viele Grüsse, Hermann -
@ mehl 07
ZitatJeder der die Beitragshöhe für Frauen, Familien und überhaupt ältere Personen in der privaten Krankenversicherung kennt, kann sich vorstellen, das es für die meisten Berufsimker ein Segen war, in die landwirtschaftliche Sozialversicherung aufgenommen zu werden.
Wenn man die möglichen Beitragszuschüsse einbezieht, steht auch die Altersrente in einem günstigen Verhältnis zu den eher bescheidenen Beiträgen.
Problematisch wird es dort , wo der Imker eine eigene Altersvorsorge und Krankenkasse z. B. aus nichtselbsständiger Tätigkeit hat. Selbst die Berufsgenossenschaft kommt nie in die Verlegenheit, für irgendwelche Ansprüche in Regress genommen zu werden.
Noch ein größeres Ärgernis ist es , das die Ehefrau ebenfalls veranlagt wird, obwohl diese mit der Imkerei absolut nichts zu tun hat und obendrein ihre eigene Sozialversicherung aus nichtselbsständiger Tätigkeit hat. Das ist nicht nur problematisch sondern dies ist Abzockerei in seiner Hochform. Das ist keine Hypothese sondern die reale Wirklichkeit. Unzählige Beispiele , ja selbst Sorzialgerichtsstreitfälle , liegen für diese Abzockerei vor.Fridolin
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Noch ein größeres Ärgernis ist es , das die Ehefrau ebenfalls veranlagt wird, obwohl diese mit der Imkerei absolut nichts zu tun hat und obendrein ihre eigene Sozialversicherung aus nichtselbsständiger Tätigkeit hat. Das ist nicht nur problematisch sondern dies ist Abzockerei in seiner Hochform. Das ist keine Hypothese sondern die reale Wirklichkeit. Unzählige Beispiele , ja selbst Sorzialgerichtsstreitfälle , liegen für diese Abzockerei vor.Fridolin[/quote]
Hallo!
Zumindest in Rheinland Pfalz sind die Verhältnisse nicht so wie von Fridolin beschrieben.
Seit meine Frau einer nichtselbstständigen Arbeit nachgeht hat sie sich in der landwirtschaftlichen Versicherung abgemeldet und zahlt keinerlei Beiträge.
Da sie in der Alterskasse pro Kind jeweils für drei Jahre beitragsfrei mitversichert war, musste sie auch vorher zu keinem Zeitpunkt eigene Beiträge bezahlen. Auch nicht in der Krankenversicherung.
Der Schriftverkehr mit der Sozialversicherung kann allerdings nerven und füllt bei mir schon Aktenordner… .
Viele Grüsse, Hermann -
Ja hier in Bayern ist tatsächlich alles anders.
Obwohl meine Frau ihren eigenen Job hat , ist sie in die Landw. Alterskasse, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse veranlagt worden. Sie ist sogar für einen Zeitraum von 1996 bis heute nachveranlagt worden. D. h. wir sollen gut € 8.000,- nachentrichten. Mein Widerspruch wurde von der Widerspruchskanmmer der LSV abgewiesen und diese empfahl mir beim Sozialgericht zu klagen. Das Sozialgericht verlangte allerdings einen Gerichtskostenvorschuß von ca. € 400 ,-.
Fridolin
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.