Hallo zusammen
Ich habe auf meiner Seite eine Abschrift der neuen Honigverordnung zur freien Verfügung erstellt.
http://mdhilgers.bei.t-online.de/Neue%20Honigverordnung%202004.htm
Honigverordnung 16.Januar 2004
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Vielen Dank lieber Guido. Nun muss ich erstmal schauen, was sich geändert hat.
Oder wer weiss das zusammengefasst? -
Würde mich auch mal über eine Zusammengefasste Version des Geänderten freuen, da ich die "alte" Verfassung nicht kenne.
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Hallo !
Entnehme ich es der neuen Honigverordnung richtig, das jeglicher in Verkehr kommender Honig von einer behördlichen Stelle untersucht werden muß ?
Beste Grüße
Frank
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Hallo, Leute,
eine kurze, kritische Zusammenfassung der Honigverordnung findet sich im Infobrief Bienen@Imkerei aus Mayen; dieser Newsletter kann dort kostenfrei per E-mail abonniert werden. Ich kann den Text hier leider nicht posten, da er PDF-Format hat. Der Infobrief kann in Mayen durch eine kurze E-mail abonniert werden. URL: https://www.imkerforum.de/www.bienenkunde.rlp.de . Die e-mailadresse müßt Ihr Euch dort selbst herausklicken, ich habe dort nur von zu Hause aus Zugriff. Ich bin gerade auf der Arbeit, und mein Arbeitgeber hat einen Firewall installiert, der keine Zugriffe auf Seiten mit zweideutigen URLs zuläßt (die z. B. "Sex" oder "Bienen" enthalten "Bienenkunde" klappt noch, aber in Kombination mit "Kontakt" ist es wohl schon zu zweideutig). Gott sei Dank heißt das hier "Imkerforum".
Viele Grüße, Johannes
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Hallo,
hier ist nun die Adresse für das Abo des Mayener Infobriefs:
Zusammenfassung der Infobrief-Zusammenfassung:
- Herkunftsland jetzt deklarationspflichtig (aber auch Bezeichnungen wie "Mischhonig aus EU- und Nicht-EU-Ländern" sind erlaubt)
- Waben-/Scheibenhonig jetzt auch aus Nicht-Naturbau erlaubt (darf also Mittelwände enthalten)
- gefilterter Honig jetzt erlaubt (aber ohne Tracht- oder geographische Angabe)
- Grenzwerte für physikalische/chemische Parameter gelockert (Ausnahme: Wassergehalt jetzt strikter mit 20% statt bisher 21%)
- Bestimmung des Invertasewertes (vom DIB gefordert zum Nachweis der Naturbelassenheit des Honigs) wurde nicht aufgenommen
Genaueres auf Guidos Homepage...
Grüße, Johannes
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fürs Querlesen!
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Hallo !
Hab mich heute mal schlau gemacht ob Honig der verkauft wird nun generell untersucht werden muß (nach neuer Honigverordnung). Dieses ist nicht so ! Damit ist nur das Recht des Staates geregelt es jederzeit zu dürfen, und stand auch schon in der alten Honigverordnung.
Beste Grüße
Frank
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Hmmm! *nachdenk*
Macht uns das ganze glücklich?
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