Hallo,
sorry, das Titelfeld war nicht lang genug.
Es soll gehen um:
"Amtstierärztliche und sonstige Aussagen über Hyperthermie als nicht allein geeignete Mehthode zur Varroabekämpfung (in Deutschland)".
An verschiedenen Stellen im Netz wird betont, dass Hyperthermie (mit welchem Gerät auch immer) "nicht zugelassen ist" als alleinige Methode gegen die Varroa.
Ich möchte nun meine Betriebsweise vorstellen, wie ich damit leben kann.
Die Voraussetzungen:
a.) Ich will kein Gift in meinen Völkern.
b.) Ich will keinen Ärger mit dem Vet.
c.) Ich will keine Varroen.
Ich habe eine Bienensauna (oder sonst ein geeignetes Gerät).
Die Betriebsweise:
1.) Ich beginne zwei Wochen bevor der Rest der Welt Varroen zählt, mindestens 2x im Jahr:
2.) Ich zähle Varroen und trage das in die Stockkarte ein.
3a.) Wenn eine Behandlung mit Chemie nach dem ermittelten Befall notwendig wäre, behandle ich mit der Bienensauna (und trage das in die Stockkarte ein!). Ich warte den erhöhten Milbenfall ab, putze die Windel. Weiter bei 2.)
3b.) Wenn eine Behandlung mit Chemie nach dem ermittelten Befall nicht notwendig wäre, notiere ich das in der Stockkarte. a) bis c) erfüllt.
4.) Wenn eine Hyperthermie-Behandlung ansteht wegen der Regel "Mindestens 2x im Jahr", behandle ich mit der Bienensauna trotzdem (und trage das in die Stockkarte ein!). (Ende).
Da bei der ersten Hyperthermie-Behandlung die Milben stets bis unter den Grenzwert rausgeschmissen werden, wird "mit Chemie behandeln" niemals erreicht.
Wenn die Sauna irgendwie nicht funktioniert haben sollte (kaputt, Fehlbedienung, extrem niedrige Außentemperaturen lassen die Solltemperatur nicht erreichen, Stromausfall, Sabotage, sonstiges ähnlich Unwahrscheinliches), würde ich das durch die Zählung danach merken, und könnte notfalls doch noch rechtzeitig mit Chemie behandeln.
Fazit:
Da die Behandlung mit Chemie optional ist, und nur durchgeführt werden muss, wenn Milben in gewisser Menge nachweisbar sind, ist eine alleinige Behandlung mit Hyperthermie sehr wohl möglich.
Es ist also meiner Meinung nach unsinnig, zu formulieren: "Ist als alleinige Methode nicht zugelassen"
Man kann das zwar machen, weil noch keine vernünftige Studie durchgeführt wurde.
Aber solange Hyperthermie nicht verboten ist, kann man sie benutzen. Offensichtlich auch alleinig.
Meinungen, Hinweise, Verbesserungsvorschläge?
Ich denke, so kann ich jedem Amtstierarzt gegenüber ein wohlorganisiertes Vorgehen nachweisen.
Gruß
Bärentatze