Meine Frage bzgl. der Futterkranzprobe bezieht sich darauf, ob man seine/ihre Völker selbst beproben und dem Veterinäramt
zukommen lässt oder aber diese durch Dritte vorgenommen werden muss?
Kann ein Amtsarzt trotz eines AFB negativ Ergebnisses die Austellung eines Gesundheitszeugnisses versagen?
Kann es hierbei Länderspezifische Verhaltensweisen geben und sogar innerhalb eines Bundeslandes
Gemeinden