Hallo,
mit dem mehr oder minder schönen Witterungsverlauf hat auch die Bienensaison begonnen.
Damit stehen für viele Imker auch Wanderungen mit ihren Bienen in die verschiedenen Trachten
auf der Agenda. Häufig kommen hierbei KFZ mit LKW Zulassung als Zugfahrzeug von Anhängern
zum Bienentransport zum Einsatz.
Dem Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) ist es nach intensiven Gesprächen mit
dem zuständigen Bundesverkehrsministerium in Berlin gelungen, die seit Ende 2013 geltende
Zwischenlösung für die Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot bei Bienentransporten von LKW
mit Anhängern auch auf das Jahr 2016 zu verlängern. Der entsprechende Bund-Länder-
Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung (BLFA-StVO) hat einstimmig beschlossen, die seit
2014 geübte Praxis - Absehen von einer Ahndung des Verstoßes gegen das
Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot beim Bienentransport - auch 2016 entsprechend dem
Opportunitätsprinzip anzuwenden. DBIB Mitglieder können sich ein entsprechendes Schreiben
in der Geschäftsstelle anfordern.
Dazu von meiner Seite auch noch mal der Hinweis, das jeder Imker mit mehr als 25 Bienenvölkern
ein gern gesehenes Neumitglied in unserem Bunde darstellt und die "Schnuppermitgliedschaft"
für das erste Jahr nur 50,-€ kostet.
LG
Frank