Im aktuellen Bienenjournal lese ich gerade, dass Doppelbezeichungen bei Sortenhonigen (also z.B. Linde/Kornblume) nicht zulässig wären, weil "laut HonigV immer ein Anteil von mindestens 60% erforderlich" sei.
In der HonigV steht aber, erlaubt seien Angaben "zur Herkunft aus Blüten oder lebenden Pflanzenteilen, wenn der Honig vollständig oder überwiegend den genannten Blüten oder Pflanzen entstammt und die entsprechenden organoleptischen, physikalisch-chemischen und mikroskopischen Merkmale aufweist".
Ich kann da schon wegen den Plurals kein Verbot von Mehrfachbezeichnungen erkennen.
Hat jemand andere Quellen?
Wolfgang