Liebe ImkerInnen,
gerade darüber gestolpert und überrascht dass das Urteil noch keine Wellen geschlagen hat in Medien und Zeitungen:
Das AG Hamburg-Harburg urteilte bereits am 7.3.2014 dass eine Mieterin die Bienenhaltung auf dem Balkon zu beenden hat und damit der zuvor erfolgten Aufforderung durch den Vermieter nachkommen muss nachdem sich Nachbarn belästigt fühlten.
Leitsatz der Entscheidung: "Vom allgemeinen vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt ist Tierhaltung grundsätzlich nur bei kleinen Haustieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können und bei denen eine Beeinträchtigung der Vermieterbelange oder eine Störung anderer Hausbewohner grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dies ist bei einem Bienenvolk, das für die Futtersuche in blühende Landschaften ausschwärmen und dazu nicht nur seine Beute, sondern in jedem Fall auch die vom Bienenhalter angemietete Wohnung verlassen muss, erkennbar nicht der Fall." (Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 07.03.2014 – 641 C 377/13)
In diesem Fall ist das Urteil rechtskräftig; die Berufung wurde vom Balkonimker zurück genommen.
Sollte man vielleicht im Hinterkopf behalten wenn man Balkonbeute, Bienenkiste & Co. auf dem Balkon plant...
Melanie