Im Jahr 2014 ist in Deutschland das neue Tiergesundheitsgesetzin Kraft getreten.Nach § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz obliegt die Meldepflicht seiner Tierbestände bei der Sächsischen Tierseuchenkasse dem Tierhalter. Eine Meldung über den Verein ist nicht mehr möglich.
Nun meine Frage, da ich aus dem Verein ausgetreten bin, besteht für mich die Pflicht, die Meldung meiner Völker, bei der Tierseuchenkasse.
Der Vorteil bei Beitragszahlung, bisher für 10 Völker 5,60 Euro:
Beihilfe,
der Imker erhält:
-1Liter Ameisensäure (60%ig) je 2 bei der TSK gemeldeten Völkern
oder
-0,5 Liter Oxalsäuredihydrat-Lösung (3,5%ig) je 10 bei der TSK gemeldeten Völkern
oder
-ein Tymolpräperat je bei der TSK gemeldetem Volk
Da ich dieses Jahr meine Völker weniger behandeln möchte, so wie sie zum Teil im Forum besprochen wurden, bzw auch nach eigenen Erkenntnissen. Was sagt das Gesetz, brauche ich meine Völker bei der TSK nicht melden, wenn ich benötigte Medikamente selbst besorge oder gibt es da Ärger. Bevor ich im Verein war, hat das auch ohne TSK funktioniert.