Ich habe gerade einen neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung durchgesehen (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, Bundestags-Drucksache 18/3017).
Da wird auch der § 13a Einkommensteuergesetz (Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen) geändert.
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als sollte künftig die Gewinnpauschalierung auch für Imker ohne landwirtschaftliche Flächen möglich sein und zwar bis 70 Völker. Das hatte der Bundesfinanzhof auf Basis der bisherigen Gesetzeslage ja verneint.
Neu ist, dass die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen auch möglich ist, "wenn nur Sondernutzungen bewirtschaftet werden". Dazu gehört nach Anlage 1a auch die Imkerei
In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es:
"Darüber hinaus wird die Durchschnittssatzgewinnermittlung für kleine Betriebe mit reinen Sondernutzungen erstmals seit dem Bestehen der Gewinnermittlungsart zugänglich gemacht."
Weiß jemand schon Genaueres? Ich werde mir das noch mal gründlicher anschauen, sobald ich die Zeit finde.
Gruß Wolfgang