Hallo Imkers,
ich spiele mit dem Gedanken, bei ca. 3 ha Grünland eines Grundstückes, das der Vorbesitzer bis Ende 2016 verpachtet hatte, die Pacht zu kündigen und in Eigenregie zu bewirtschaften (oder eben nicht bzw. minimal) zu bewirtschaften.
Inwieweit braucht es dazu eine Begründung, wenn man nicht selbst Landwirt ist? (ich negiere jetzt mal: Imker=Landwirt)
Im speziellen beziehe ich das jetzt NICHT auf den derzeitigen Pächter, da dürfte der Grundsatz der Vertragsfreiheit bestehen. Aber ich meine zu wissen, dass Pachtverträge ebenso wie Käufe und Verkäufe von lw. Flächen der Genehmigung des *Landwirtschaftsamtes* bedürfen.
Gibt es da Probleme? Und wenn ja, welche? Weiss das einer?
Danke Euch bereits im Voraus!
Gruß aus dem Erzgebirge