Hallo !
Vielleicht hat schon einmal etwas vom TierSchG gehört.
Darin seht (nicht nur nach meinem Verständnis) in §11 das man u.a. die Haltung von Wirbeltieren
von Amts wegen genehmigen lassen muß.
Hierbei soll seit Beginn diesen Jahres und nach zukünftiger Zurverfügungstellung
ausreichender Weiterbildungsangebote auf Landesebene ausschließlich die Erlaubnis erteilt werden mit einer entsprechenden Sachkundeprüfung.
Im Bereich der Schafhaltung kann man das schon Allenorten sehen,
da werden derzeit in vielen Bundesländern erste entsprechende Schulungen angeboten.
Ist da einem näheres bekannt ?
Würde mich mal interessieren in wie weit das umsetzbar wird.
Hat da jemand schon Erfahrungen ? ... oder ist damit beschäftigt ?
Gruß
der Bienen
Knecht