Servus Gemeinde,
gerade bin ich im Gespräch mit einer öffentlichen Einrichtung. Wir prüfen Möglichkeiten, zwei Völker auf das Dach dieser Einrichtung zu stellen. Ähnliches kennt Ihr wahrscheinlich von "Deutschland summmt". Dass diese Initiativen keine Spinnerei sind, zeigt auch das Engagement von Frau Daniela Schadt, Frau des Bundespräsidenten Gauck, als Schirmherrin.
Jetzt bat mich der Technische Leiter der Einrichtung bei der Erstbegehung des Daches bis zur Völkeraufstellung im Frühjahr eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen.
Natürlich bin ich im Imkerverein und über diesen auch entsprechend versichert:
"3 Versicherungsumfang der Haftpflichtversicherung / Deckungssummen
3.1 Deckungsumfang
2.1.1 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus
allen Wagnissen des Mitgliedes des Landesverbandes in seiner
Eigenschaft als Imker. Als solche gelten auch Vorführungen der eigenen
Imkerei.
3.1.2 Die gesetzliche Haftpflicht des Landesverbandes, der Kreis- und
Ortsvereine oder einer sonstigen angeschlossenen bzw. unterstellten
Organisation ist in deren jeweiliger Eigenschaft - auch soweit diese
eigene Rechtspersönlichkeiten besitzen - eingeschlossen. Die von diesen
veranstalteten und/oder in deren Auftrag durchgeführten Vorführungen,
Schulungen, Ausstellungen, Präsentationen, sowie das Aufstellen von
Schautafeln, das Betreiben von Lehrpfaden usw. sind mitversichert.
..."
Aber gilt das auch für Dächer???
Wenn ich jetzt bei der Versicherung anfrage, ob die Haltung auf Dächern (Sicherungen vorausgesetzt) wecke ich da schlafende Hunde? Oder ist meine Sorge gänzlich unnötig?
Beste Grüße in die Runde,
vic