Moin,
in Sachsen bemüht sich der LVSI um einen Schutz der Belegstellen. Bislang gibt es da nur einen Anstandsschutz nicht aber ein verbindliches Belegstellengesetz. Ein solches hat der Verband erarbeiten lassen und mit denen anderer Bundesländer abgeglichen. Erstaunlicherweise unterläuft der Landesverband Sächsicher Buckfastimker dieses Vorhaben seit es im Landtag und mit Abgeordneten vorbesprochen ist und wendet sich dagegen. Ich kann allerdings nicht erkennen, aus welchen Gründen man sich gegen den Schutz von Zuchteinrichtungen wie Belegstellen aussprechen kann. Die Belegstellen sollen doch - wie in anderen Bundesländern auch - nicht für bestimmte Rassen gesperrt oder reserviert sein. Es gibt doch sicher auch Buckfastbeslegstellen mit geregeltem Schutz ind Deutschland.
Wie seht Ihr das? Fehelt mir nur der Überblick? Was kann man gegen Belegstellenschutz haben?