Hallo liebes Forum!
vielleicht habe ich es übersehen, aber auf den ersten Blick habe ich nichts Konkretes zu den rechtlichen Aspekten eines Honigglas Etiketts hier gefunden.
Daher meine Frage: Wenn ich ein eigenes Honigglasetikett (also nicht fürs DIB Glas) entwerfe, was muss den zwingend drauf stehen? Darf ich den Honig bespielsweise als ,Bayreuther Stadt Honig' (imkere in Bayreuth) anpreisen? Darf ich Pollen zumischen und ihn als Honig mit Pollen verkaufen?
Muss es als Pfandglas ausgewiesen sein? Welche Freiheiten habe ich bezüglich des Mindesthaltbarkeitsdatums? Worauf muss ich noch achten?
Gruß, Jogi
Honigglas Etiketten
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Hallo,
auf den ersten und auch auf den zweiten Blick kommt bei meiner Suche aber einiges Konkretes (incl. Querverweise),
nur lesen muß man dann selbst
Grüße
Marion
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Hallo liebes Forum!
vielleicht habe ich es übersehen, aber auf den ersten Blick habe ich nichts Konkretes zu den rechtlichen Aspekten eines Honigglas Etiketts hier gefunden.
Daher meine Frage: Wenn ich ein eigenes Honigglasetikett (also nicht fürs DIB Glas) entwerfe, was muss den zwingend drauf stehen? Darf ich den Honig bespielsweise als ,Bayreuther Stadt Honig' (imkere in Bayreuth) anpreisen? Darf ich Pollen zumischen und ihn als Honig mit Pollen verkaufen?
Muss es als Pfandglas ausgewiesen sein? Welche Freiheiten habe ich bezüglich des Mindesthaltbarkeitsdatums? Worauf muss ich noch achten?
Gruß, JogiMir hat dieses Pdf sehr weitergeholfen: http://www.lwg.bayern.de/bienen/info/pr…/linkurl_10.pdf
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Hallo Jogi,
Apidät hat's ja im Prinzip schon verlinkt, hier noch kurz aus dem "Grundwissen für Imker" Ordner:
+ Inhalt und ggfbls Nennung der Sorte des Honigs
+ Gewicht (muß exakt sein)
+ Erzeuger/Abfüller, also dein Name und die Adresse, nach Belieben incl. Telefonnr.
+ Los-Kennnummer: L 1234 oder L 01/2013 zB
+ Ursprungsland
+ Mindeshaltbarkeit, empfohlen wird 2 Jahre ab Abfüllung, Monate und Jahr reichen dabeiEs gibt eine "Honig Fibel" der Landwirtschaftskammer NRW, die ein "Wegweiser für den Fachkundenachweis des DIB" sein soll. A5, knapp 60 Seiten. Gibts auch im Internet zu bestellen, kannst ja mal googeln bei Interesse.
Alles Gute und studentische Grüße aus dem Storchennest
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Vielen Dank für die Tipps und die Hinweise!
Hab ich das richtig verstanden, dass man das Mindesthaltbarkeitsdatum tagesgenau angeben muss, um sich die Losnummer zu ersparen? Dass man das tagesgenaue Mindesthaltbarkeitsdatum aber völlig willkürlich sich selber aussuchen kann? Wer denkt sich denn so einen Schwachsinn aus?
Und noch eine Anschlussfrage: es reicht nicht, wenn jedes Honigglas mindestens 500g hat, sondern es muss eine geeichte Waage vorhanden sein? Ich könnte ja jedes Glas einfach fast randvoll machen, dann weiß ich ja, dass mehr als 500g drin sind. Und mehr ist ja erlaubt, oder?
Ist eine Waage beim Kauf geeicht oder muss das das Eichamt bestätigen?
Gruß! -
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Zum Midesthaltbarkeitsdatum: ja, das stimmt, taggenaue Angabe spart die Losnummer.
Zum Gewicht: nee, stimmt nicht. Es muss eine geeichte Waage sein und im Schnitt (von mehreren Gläsern) muss das Gewicht stimmen, +/- 3% je Glas. Immer nur mehr reintun wird auch nicht akzeptiert, da sind die Regeln streng. -
Formica
Die kleine geeichte Waage kostet ca 70€ mehr, nach 2 Jahren ist neues Eichen vorgeschrieben.
Irgendwie Vollmachen geht nicht, denn wenn Du Rücklaufgläser hast kommt der Punkt wo jedes Glas anders wiegt. So zeigt meine Waage Leerglasdifferenzen von bis zu 28 Gramm an.
Gruß Peter -
Wer einmal mit dem Eichamt anfängt ... hört bei Lebensmittelüberwachungsamt noch lange nicht auf ...
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Noch zu beachten: Die zwingenden Angaben MÜSSEN alle in einem Sichtfeld lesbar sein, ODER es muss im Sichtfeld ersehbar sein, WO die Angeben stehen ( z.B. Erzeuger: Siehe Deckel)
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Und,
wer nochmal genau, prüft 1oo meiner Gläser und beschwert sich, wenn überall ein kleines Bisschen zu viel drin ist? Achtung, jetzt das Folgende gilt nicht für Großimker, die bei EDEKA verkaufen. Es würde mich wirklich wundern, wenn die Welt zusammenbricht, wenn man eine normale billige Küchenwaage nimmt, auf 2o g genau. Das erste Glas abwiegt und gut 2o g mehr einfüllt, und sich bei den restlichen 3o Gläsern an dem Füllstand des ersten Glases orientiert. 2o g auf 5oo sind übrigens ca. 4%. Also knapp mehr rein und gut iss.
Viele Grüße
Wolfgang -
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Hallo Wolfgang, hallo all,
das Problem ist, daß Du nicht uns, sondern irgendwelche Kontrollettis überzeugen mußt. Und die stehen einfach unangemeldet an Deiner Haustür ...
Es gibt aber zum Glück gängige workarounds ... "Ich benutze die geeichte Waage in unserem Verein!"
Gruß Jörg
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Formica
Die kleine geeichte Waage kostet ca 70€ mehr, nach 2 Jahren ist neues Eichen vorgeschrieben.
Irgendwie Vollmachen geht nicht, denn wenn Du Rücklaufgläser hast kommt der Punkt wo jedes Glas anders wiegt. So zeigt meine Waage Leerglasdifferenzen von bis zu 28 Gramm an.
Gruß PeterHallo Peter, Wenn Mann/Frau eine geeigte Waage kauft , so ist sie mit einer Plakette ähnlich TÜV versehen.Daran kannst du ablesen wann wieder eine Eichung vorgesehen ist . Das ist in Fünfjährigen Abständen vorgeschrieben .Dann besucht man ein Eichamt in seiner Nähe und fertig .Kosten ca 70,00-80,00 € .
Gruß Josef
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... Das ist in Fünfjährigen Abständen vorgeschrieben. Dann besucht man ein Eichamt in seiner Nähe und fertig. Kosten ca 70,00-80,00 €.
Das ist so nicht ganz richtig. Zumindest nicht bei uns hier in Sachsens Landkreis Leipzig. Erstens gilt eine 2 Jährige Eichfrist und zudem ist es hier so, daß Du als Besitzer einer geeichten Waage mit Auslaufen der Eichung aufgesucht wirst und falls man Dich nicht antrifft Dir das Auslaufen der Eichung vorgeworfen wird. Du hast es dann unterlassen, Deiner Eichpflicht nachzukommen ohne die Waage abzumelden. Das ist ordnungswidrig und zwar auch dann, wenn Du keine neue Eichung wolltest, weil Du's bloß vergessen hast. Es zieht in jedem Fall Kosten und Theater nach sich, wie alles, was mit Bürokratie zu tun hat ...
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OMG.
D.h. Dir fällt die Waage runter und ist unwiederbringlich Schrott, und wenn Du davon dem Eichamt nicht bescheid gibst, musst Du für den Schrott auch noch zahlen?!
Willkommen im Bürokratie-Dschungel Deutschland...
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