Servus zusammen,
im zuge einer Dorferneuerungsmaßnahme wird bei mir im Nachbarort der Gemeinde ein sog. Dorfladen eröffnet der von einem extra dafür gegründetem Verein betrieben wird. Gestern trat die Vereinsvorsitzende telefonisch mit dem Angebot an mich heran den Laden mit meinem Honig zu beliefern. Wie sieht das steuerrechtlich aus, ich hab mich mit so einem Thema noch überhaupt nicht befasst da ich bis jetzt meine ganze Ware bei mir an der Haustüre verkauft hab. Kann wer auskunft geben?
Gruß Hermann
Dorfladen beliefern, wie sieht das steuerrechtlich aus?
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ich glaube das könnte dir eine Hilfe sein.
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ich glaube der link ist besser
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N'Abend
Ich könnte mir vorstellen, das sich da nix groß ändert, wenn du nicht über die Schwelle wg. Kleinunternehmerregelung für die Mwst. kommst. Du müsstest ja jetzt schon die Einnahmen aus deiner Imkerei versteuern und musst das auch weiterhin, wahrscheinlich (hoffentlich) einfach nen größeren Umsatz. Dem Finanzamt wird ja prinzipiell egal sein, ob du dein Einkommen an der Haustür oder im Dorfladen bekommst.
Ansonsten könnte dir wohl am besten ein regionaler Imkerverein mit Infos zur Seite stehen, bei größeren Absatzmengen freut sich sicherlich auch ein Steuerberater, wenn er dir verschiedene Optimierungsmöglichkeiten zeigen kann. Auch das Finanzamt selbst gibt gern Auskunft zu Steuerdingen
Grüße, Robert
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Hallo !
Servus zusammen,
im zuge einer Dorferneuerungsmaßnahme wird bei mir im Nachbarort der Gemeinde ein sog. Dorfladen eröffnet der von einem extra dafür gegründetem Verein betrieben wird. Gestern trat die Vereinsvorsitzende telefonisch mit dem Angebot an mich heran den Laden mit meinem Honig zu beliefern. Wie sieht das steuerrechtlich aus, ich hab mich mit so einem Thema noch überhaupt nicht befasst da ich bis jetzt meine ganze Ware bei mir an der Haustüre verkauft hab. Kann wer auskunft geben?
Gruß HermannHier im Forum findet Du mit Sicherheit die Besten, öffentlich zugänglichen Informationen zum Thema,
such Dir einfach mal durch.z.B. hier:
https://www.imkerforum.de/showthread.php?t=26889&page=2
Wenn dann weitere Fragen bestehen nur zu.
ich glaube das könnte dir eine Hilfe sein.
ANDERES FOUM
Mal ehrlich, ich persönlich finde es schon fast dreist,
hier in einem unabhänigen spendenfinanzierten Imkerforum,
Werbung für ein gewerbliches finanziertes Angebot dieser Art zu machen.Insbesondere da die hochwertigeren Antworten hier im Imkerforum zu finden sind !
N'Abend
Ich könnte mir vorstellen, das sich da nix groß ändert, wenn du nicht über die Schwelle wg. Kleinunternehmerregelung für die Mwst. kommst.
....Ansonsten könnte dir wohl am besten ein regionaler Imkerverein mit Infos zur Seite stehen,
....Grüße, Robert
Schade das man sich steuerlich nichts Vorstellen kann ...
... in Deutschland ist das geregelt !Prinzipiell sollte sich jeder Imker im klaren sein wo welche Grenzen sind,
auch wenn man diese nicht ausschöpft.Ein ordenlich geführter Laden möchte "immer" eine Rechnung ausgestellt bekommen !!
Das ist für seine Buchführung unabdingbar. Diese Rechnung sollte korrekt sein !Keine Ahnung wie es in Deinem Imkerverein aussieht,
hier bei mir (>150 Mitglieder) ist zu diesem Thema Niemand kompetent.Grundlegendes zum Thema erfährt man am Besten hier im Imkerforum,
weitergehend helfen kann Dir da nur eine Steuerberater,
der am Besten gleich auch landwirtschaftliche Beratungsstelle ist.
Wird es da nicht klar, kann man DIr dort nicht helfen,
dann gibt es bundesweit eigentlich nur zwei ... drei Steuerberater.Gruß
der Bienen
Knecht -
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... Schade das man sich steuerlich nichts Vorstellen kann ...
... in Deutschland ist das geregelt !...Das ich mir das vorstelle beruht auf der Tatsache, das das natürlich von den jetzigen und sonstigen Steuer- und Einkommensverhältnissen des Fragers abhängt. Da ich die nicht kenne, kann ich mir auch nur vorstellen, ob sich was ändert oder eben nicht ;-).
Der Informationsgehalt der Frage (bis jetzt Haustürverkäufe - bald evtl. Verkauf an/im Laden) ist leider zu dünn, um mehr und detailliertere Infos und Tips als mein allgemeines BlaBla von oben zu geben.
Grüße, Robert
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Hallo Robiwahn !
Das ich mir das vorstelle beruht auf der Tatsache, das das natürlich von den jetzigen und sonstigen Steuer- und Einkommensverhältnissen des Fragers abhängt. Da ich die nicht kenne, kann ich mir auch nur vorstellen, ob sich was ändert oder eben nicht ;-).
Der Informationsgehalt der Frage (bis jetzt Haustürverkäufe - bald evtl. Verkauf an/im Laden) ist leider zu dünn, um mehr und detailliertere Infos und Tips als mein allgemeines BlaBla von oben zu geben.
Grüße, Robert
Ich glaube Du vermischt da:
Einkommenssteuer und Umsatzsteuer
In der Frage geht es darum was sich ändert bei einem Verkauf über Widerverkäufer.
Und das ist vor allem die Umsatzsteuer. Aber sicher nicht die persönliche Steuer (Einkommen).Gruß
der Bienen
Knecht -
Naja, meiner Meinung nach ist eben nicht aus der Frage ersichtlich, ob er die Ust oder die Est meint.
Die Frage ist leider m.M. nach zu ungenau gestellt bzw. sind zuwenig Hintergrundinfos zu seiner jetzigen Vermarktungssteuersituation drin.
Mein Vorschlag mit dem Imkerverein war eher in Richtung auf Landesverbandsebene gemeint, da gibts doch oft auch Vermarktungsexperten, die sich auskennen und mit Rat+Tat zu Seiten stehen (sollten).
Grüße und jute N8, Robert
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Kann wer auskunft geben?
Gruß HermannHallo Hermann
Link >>> http://www.berufsimker.de/?q=node/155 <<< Steuerberater für Imker .
Gruß Josef
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Nur zum besseren Verständnis: Es geht um das beliefern eines Dorfladens, unsere Gemeinde hat ca. 500 Einwohner und der Kundenzustrom von Außerhalb wird sich wohl in Grenzen halten. Die Honigesser in der Gemeinde sind denk ich mal sowieso größtenteils bei einem der drei (einschließlich mir) ansässigen Imker Kunden. Hier gehts also nicht um allzu Mengen sondern eher um abrundung des Sortiments. Die Frage ist ob sich wegen ein paar Kilo Honig der Aufwand lohnt. Danke für die Links, hilft mir schon etwas weiter.
Zitatallgemeines BlaBla
ja genau, hauptsache BlaBla
Gruß Hermann -
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Hallo Hermann,
1. Du darfst und kannst und mußt Rechnungen ausstellen.
Diese Rechnungen müssen deine Vollständige Adresse, Lieferdatum, Re.-Datum,Re.-Nr. fortlaufend, derzeitige Steuernummer und natürlich auch deine Bankverbindung (wenn überwiesen werden soll) enthalten.
2. Du darfst keine Ust. ausweisen. Sonst bekommst du Ärger mit dem Finanzamt.
3. Du mußt den Satz "Als Kleinunternehmer bin ich nach Paragraph 19 des USt-Gesetzes nicht berechtigt MwSt. auszuweisen." in deine Rechnung schreiben.
4. Wenn du vorher in einem Lohsteuerhilfeverein warst, dann ist der Verein ab der 1. ten Rechnung in dem Jahr, nicht mehr für dich zuständig.
5. Du benötigst einen Steuerberater. Der Ahnung hat. Landwirtschaftlicher Steuerberater. Bei uns heißt das "Landwirtschaftliche Buchungsstelle".
6. Wenn du die 17.500 € Umsatz (nicht Gewinn) im Jahr nicht überschreitest, und nicht mehr wie 25 Völker hast, bist du Kleinstunternehmer.
7. Du brauchst kein Gewerbe anmelden. Aber vorsicht Finanzamt! Du mußt eine kleine Buchführung machen, in der du sämtliche Ein- und Ausgaben vorweisen kannst. Mit Beleg. Kontoauszüge etc.
8. Rufe wenigstens bei deinem FA an und erkundige dich (der mit Landwirtschaftliche Buchungen zu tun hat) was du eventuell zu tun hast.
Aber Vorsicht, auch die sind vorsichtig. Die Berufen sich eventuell darauf, das nur ein Steuerberater berät, nicht das Finanzamt. Bei Fehlern mußt du trotzdem büßen.
8. Wenn das Finanzamt nach 5 Jahren festellt - und das wird es sicher - gilst du als Hobby Imker und brauchst dir kein Zerbel mehr mit dem Finanzamt machen.
Soweit du aber Rechnungen weiter ausstellst, behalte auf jeden Fall die Kleine Buchführung bei.
9. Du bist kein Landwirt - im Sinne des Finanzamtes.Jetzt kannst du dir selber ausrechnen, ob es sich lohnt.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Gruß
Kirstin -
Hallo Kirstin,
den ersten Honig hab ich nun letzte Woche geliefert und mich bei der Abrechnung an einer von der Dorfladengesellschaft beiliegenden Musterrechnung orientiert. Die Angaben auf dieser Musterrechnung sind mit Deinen größtenteils identisch aber einige, z.B. Punkt drei fehlen. Ich hab noch die Möglichkeit die Rechnung zu korrigieren und werd erst mal noch das Deiner Meinung nach fehlende ergänzen, schaden kanns jedenfalls nicht. Bei nächster Gelegenheit werd ich mich wegen der Sache mal mit meinem Steuerberater in Verbindung setzen.Zitat6. Wenn du die 17.500 € Umsatz (nicht Gewinn) im Jahr nicht überschreitest...
Ich wär schon bei 175€ froh...
Gruß und danke für die Mühe
Hermann -
Ich bin doch immer wieder erstaunt, wie viel Verwirrung bei den Imkern in Steuerfragen herrscht.
Ein paar Klarstellungen:
1. Der Imker ist steuerlich grundsätzlich Landwirt, d.h. er hat Einkünfte aus Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Absatz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz). Davon zu unterscheiden ist die Anmeldungen als landwirtschaftlicher Betrieb bei der Landwirtschaftskammer. Da hat aber steuerlich keine Bedeutung.
2. Die Kleinunternehmergrenze (17.500 EUR) hängt einzig am Umsatz, sie hat nichts mit der Zahl der Völker zu tun.
3. Es gibt die wunderbare Sonderregelung des § 24 Umsatzsteuergesetz (Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe). Wer diese nutzt (d.h. nicht ausdrücklich darauf verzichtet) hat den Vorteil, dass er Umsatzsteuer ausweisen darf, sie aber nicht abführen muss. Nur wenn ich den Vorsteuerabzug aus großen Eingangsumsätzen (Kauf von Ausstattung, Maschinen usf.) nutzen will, macht es Sinn, auf die Durchschnittsatzbesteuerung zu verzichten.
Die Kleinunternehmerregelung spielt deswegen keine große Rolle. Ich muss nämlich die Umsatzsteuer nicht ausweisen, wenn der Kunde das nicht will. D.h. ich weise sie nur gegenüber Unternehmern (Wiederverkäufern) aus.
4. Es gibt einen Freibetrag bei der Einkommensteuer von 670 Euro pro Jahr. Wenn der Reinerlös (Überschuss) also nicht höher ist und die Gesamteinkünfte nicht höher als 30.700 Euro bleibt das steuerfrei.
5. Zwar gibt es dazu keine gesetzliche Grundlage, die Finanzverwaltung scheint aber Imker mit nicht mehr als 30 Völkern steuerlich ganz außen vor zu lassen. Das sollte mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden, weil es hier keinen klaren bundeseinheitlichen Erlass gibt.Gruß Wolfgang
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Hallo WFLP;
Zu.1. Wer sagt dir, das du Landwirt bist? Die Imker? Oder das Finanzamt? Wir gehören als Imker zur priviligierten Landwirtschaft. Aber geführt werden wir als Landwirte nicht.
Nicht jeder ist Landwirt im Sinne des FA. Ein Schweinebetrieb ist ein Betrieb. Die Schw. werden im Stall gehalten. Dazu benötigt man kein Land. Also kein Landwirt, sondern ein Betrieb.Zu 2. Da stimme ich Dir zu.
Zu3. Umsatzsteuer? Die wird doch vom deinem Monats oder Jahresumsatz berechnet. Wie kannst du deinen Umsatz schon am Jahresanfang wissen?
Auf den Rechnungen steht MwSt.,die ich ausweisen kann, aber dann benötigst du ein Gewerbe.
Es gibt eine Durchschnittsbesteuerung, nicht nur für Landwirte. Die kannst du erhalten, wenn du dem FA beweisen kannst, das du ein Hobby betreibst und nicht über 17,500.€ kommst. Wenn ich Vorsteuer nehme (Forderung an das FA)(es sind keine Eingangsumsätze sondern Ausgaben "Kauf von Maschinen etc."-Umsätze sind Einnahmen"Verkauf von Honig"), dann muß ich, "wenn schon, denn schon", bei jeder Rechnung Vorsteuer ziehen. Dafür muß ich aber auch MwSt.bei jeder kleinsten Rechnung, auch an das FA bezahlen. Dann benötige ich eine genauere Buchführung. Daher spielt die Kleinunternehmerregelung sehrwohl eine Rolle. Da schreibe ich Rechnungen ohne MwSt., ziehe daher keine Vorsteuer bei Rechnungen und mache eine einfache Ein- und Ausgabenrechnung (immer mit Beleg).
Ich schreibe nur Rechnungen an Wiederverkäufer, alles andere wäre Unfug.Zu 4. Wie willst du denn den Reinerlös ermitteln?. Das geht nur, indem du die Komplette Buchführung machst. Aktiva u. Passiva Konten. Da benötigst du Vorst. MwSt. Forderung Verbindlichk. Kassenkonto, Wareneingangskonto Ausganskonten etc. und Abschlußkonten.
Rechnest du die Gesamteinkünfte mit. Arbeits-Verdienst: Jahresbrutto mit deinen kleinen Einnahmen deiner Imkerei zusammen? Dann steigt ja deine eigene Steuerlast. Irgendwie hast du kleinst-Hobby Imker mit Großunternehmen zusammengeschmissen, oder vertue ich mich da?Zu 5. Zu allem gibt es eine gesetzliche Grundlage. Man muß sich nur selber entscheiden was man will und wie weit man gehen möchte, dann gibts da eine Regelung.
Zum Beispiel die Durchschnittsbesteuerung, wie du selber schon erwähnt hast. Oder Ich will mehr: Gewerbe, dann geht natürlich mehr.
Mit dem FA sollte man sich grundsätzlich auseinander setzen und einen guten Steuerberater (Landwirtschaftliche Buchungsstell) anschaffen. Da haben wir wieder die Landwirtschaft. Aber nur als Steuerberater.Gruß Kirstin
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