Auf dem Weisacher Imkertag wurde informiert, dass bis 2016 auf jedem Glas Honig eine Deklaration nach EU-Recht des Honigs sein müsste. Wer weiß mehr?
Remstalimker
Auf dem Weisacher Imkertag wurde informiert, dass bis 2016 auf jedem Glas Honig eine Deklaration nach EU-Recht des Honigs sein müsste. Wer weiß mehr?
Remstalimker
http://europa.eu/legislation_su…g/l21090_de.htm
diese gilt schon länger und ist absolute Pflicht noch vor der europäischen Honigverordnung!
Der Drohn vermutet dass diese Aufregung durch den Wirbel mit verbotenen Pollen entstand.
Der Drohn holt sich mal Chips und Cola.
Der
Drohn
Hallo Drohn,
räum´s wieder weg, macht dick.
Siehe hier:https://www.landwirtschaft-bw.info/servlet/PB/men…1750878019.html
Es geht um die Nährwertkennzeichnung die bis 13.12.2016 verpflichtent für alle verpackten Lebensmittel ist auch das Honigglas zählt dazu.
Wie genau die Wertermittlung beim Honig sein wird steht noch nicht fest.
Ich wage ein Prognose: Für Honig wird es festgelegte Werte geben die. Wer festlegt? Warten wir es ab.
Anderst wird es aussehne für die beliebten Mischungen "xxx mit Honig".
Gruß Eisvogel
Ich hatte schon den Verdacht, dass jede Charge getrennt untersucht werden muss. Das wäre der Tod der Kleinimker. In Sachen Nährwert sehen wir aber alt aus. (Wird es eine Umrechnungstabelle je nach Wassergehalt geben?)
Gruß
Herbert
Ich habe mir den Papierkram ausgedruckt, aber schlauer bin ich auch nicht und auf meinen den Etiketten steht genug drauf.
Ich hatte schon den Verdacht, dass jede Charge getrennt untersucht werden muss.
Da wäre ich mir nicht sicher, dass das nicht doch noch kommt..... "Denen" (vor allem in Deutschland) traue ich ALLES zu.....
Na das ist ja bei Honig nicht allzu schwer - Wassergehalt unter 20%, Rest Zucker, Proteine et al. wird alles wohl unter dem Schwellenwert zur Kennzeichnungspflicht liegen (wie heute z.B. die ganzen Fungizide im abgepackten Brot, die auf keiner Packung stehen müssen...).
Nur den "Diät-Honig" wird es wohl nicht geben ;-))
Melanie
Diäthonig ist gut....
Das steht aber auch drin:
Die Gebrauchsanleitung für ein Lebensmittel, damit dieses in geeigneter Weise verwendet werden kann;
Der
Drohn
oder:
Besondere Vorschriften sind jedoch vorgesehen für:
Der
Drohn
Da tun wir uns schwer. Auf der einen Seite verlangen wir es von den Lebensmitteln, welche wir kaufen. Selbst haben wir ein Problem. Zu den Schlankmachern gehört mein Premiumhonig gerade nicht, doch alle KInder werden kerngesund und bekommen rote Backen (nordisch: Wangen)
Gruß
Remstalimker
Zur Klarstellung:
Die Nährwertangaben (es geht um die Tabelle "Kohlehydrate, Fette, Zucker und Kalorien") müssen bereits ab 13.12.2014 drauf sein, nicht 2016. Wer weiß schon wieviel % Kohlehydrate drin sind. Wie das mit Analysen aussieht wurde nicht gesagt, aber wenn jeder einzelne Imker für seine Chargen Analysen braucht, dann ist das das Ende der Kleinimker. Diese Bedenken wurde auch von Imkern geäußert. Wäre doch mal interessant, was ser D.I.B. dazu sagt. Es wäre noch genug Zeit, sich brauchbare Lösungen einfallen und genehmigen zu lassen. Wird die auch genutzt?
Zudem sind gesundheitsbezogene Angaben (also "gesund, immunstärkend" usw.), nicht nur auf Etiketten, sondern auch in Flyern oder sonstigen Veröffentlichungen, verboten! Alles was nicht wissenschaftlich erwiesen ist, darf nicht genannt werden und das gilt für ALLE Bienenprodukte, denn bei denen ist nichts wissenschaftlich erwiesen. Ist so festgestellt worden. Andere Erfahrungen gelten nicht. Es sind 44000 Aussagen beantragt worden, es sind 232 genehmigt worden. Bei vielen Produkten denke ich auch, richtig so! Das waren ja mittlerwile schon seltsame Auswüchse.
In 2016 soll sich bei der Etikettierung noch etwas ändern, was wurde nicht gesagt. Aber man sollte sich nicht zuviele Etiketten drucken lassen, um nicht wegwerfen zu müssen, so die Aussage von Herrn Kuretschka vom RP Stuttgart.
Hallo ZUsammen,
eine Ergänzung zu den angesprochen Fristen.
Zitat aus : http://www.bmelv.de/SharedDocs/Sta…nungsrecht.html
"Die Verordnung (Nr. 1169/2011) wurde am 22. November 2011 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 12. Dezember 2011 in Kraft. Die Regelungen müssen drei Jahre nach Inkrafttreten zwingend angewendet werden (ab 13. Dezember 2014), die Nährwertkennzeichnung wird nach fünf Jahren verbindlich (ab 13. Dezember 2016). "
Ich habe aus den ansonsten wenig ergiebigen Ausführungen des Herr Kuretschka keine weiteren Ergänzung für das Etikett bezüglich der Kennzeichnungspflicht herausgehört.
Gruß Eisvogel
Hallo Leute,
ich schreib dann schonmal drauf enthält 0% Fett.
Grüße aus dem Krankenhaus
knäcke