U.a. hier kann man sie nachlesen:
http://www.apis-ev.de/fileadmin/down…_Honig_2011.pdf
Und der Kommentat von Dr. Werner von der Ohe, Celle dazu:
http://www.apis-ev.de/index.php?id=423
Man sollte sich das gut durchlesen, wenn man Honig vermarktet.
Neufassung der Leitsätze für Honig vom 27.07.2011
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Steht da jetzt irgendetwas drin, was ich nicht schon aus der Honigverordnung kenne?
Freundliche Grüße
Friedrich -
Steht da jetzt irgendetwas drin, was ich nicht schon aus der Honigverordnung kenne?
Ja, z.B. die Definition für zusätzliche Qualitätsbezeichnungen und -merkmale: Auslese-, Premium-Honig, mit HMF-Angaben und Invertaseaktivität.
Gruß
Günter -
gelöscht
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Ja, z.B. die Definition für zusätzliche Qualitätsbezeichnungen und -merkmale: Auslese-, Premium-Honig, mit HMF-Angaben und Invertaseaktivität.
Gruß
Günter
O.K. Das hat mich auch schon interessiert, weil ich auf allen Honigen im Supermarkt immer Auslese gelesen habe. Aber eigentlich ist es doch eher etwas für Großbetriebe, also große Abfüller und internationale Firmen.Freundliche Grüße
Friedrich -
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O.K. Das hat mich auch schon interessiert, weil ich auf allen Honigen im Supermarkt immer Auslese gelesen habe. Aber eigentlich ist es doch eher etwas für Großbetriebe, also große Abfüller und internationale Firmen.
Freundliche Grüße
Friedrich
Nein, dennZitatAlle, die mit Honig zu tun haben, inkl. die Verbraucher, haben jetzt mehr Klarheit.
LGR
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Hallo !
Danke für den Hinweis ...
... der Instituts-Infobrief hat es Gestern ja schon veröffentlicht.Der DIB ist diesbezüglich Presseaktiv wie sonst seltenst:
presseportalDie Neufassung ist ja eigentlich nicht so neu, sie fast das ja nur in eine rechtliche Form, was vor zwei Jahren in der Lebensmittelrundschau u.a. von QSI (Geschäftsführer: Dr.Lüllmann der vom "großen Honigbuch") unter dem Titel: "Neue Spezifikationen für Trachthonige" veröffentlicht wurde.
Jetzt hätte ich dann aber doch zwei Fragen:
Warum findet bei den besonderen Beurteilungsmerkmalen der "Löwenzahnhonig" keine Beachtung ?
bzw. wie sehen die Kriterien hierfür aus ?Die Farbe wird mittels "mm Pfund-Grad" angegeben. Gibt es eine Skala die dies darstellt ?
Wenn ja, wo ? Vielleicht sogar auf einem kalibribaren Drucker ausdruckbar / darstellbar ?Gruß
der Bienen
Knecht -
Die Farbe wird mittels "mm Pfund-Grad" angegeben. Gibt es eine Skala die dies darstellt ?
Wenn ja, wo ? Vielleicht sogar auf einem kalibribaren Drucker ausdruckbar / darstellbar ?
Guckst Du hier:http://www.puff.co.at/B30_Farbme%C3%9Fger%C3%A4t_300506.pdfDa gibt's zwar keine Skala aber wenigstens ein bisschen Erklärung dazu.
Gruß
Günter -
Tannenhonigtau Honige:
zähflüssig.....
die haben den "Nutellatannentauhonig" vom Drohn nie probiert!
Was soll´s,
dem Drohn egal wie die Honige bezeichnen!
Dem Menschen wird mit solchen Verordnungen eine Matrix verordnet, im wahrsten Sinne des Wortes.
Eigene Empfindungen und Erfahrungen werden dadurch dem Menschen aberzogen!
...
ein Crispy Honey aus der Wüste von Arizona, der weder gerührt, geimpft, wärmebehandelt, gesiebt, in der Wüste gelagert, etc...
und dadurch in "sich" Phasentrennungen hat, wäre mindere Qualität!
Arme Menscheit,
solche Leitsätze bewirken den Verlust der Eigenverantwortung -
Wer in Zukunft Prämienhonig, etc... ausloben will, wird eine Analyse von einem Honiglabor brauchen.
Fazit:
wir machen es wie auf der Rapperbahnvery fuckt good Honey!!!
das Nähere dazu werden sicher der Doc oder die Quietscheente erklären können.
Auf eine rege Aussprache gespannt
ist!
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Hier hab' ich noch etwas dazu gefunden:
http://www.agroscope.admin.ch/data/publikati…f23.2_d_web.pdf
Zitat daraus:
ZitatFarbe
Die Angaben über die Honigfarbe in dieser Broschüre beziehen sich auf den wahrscheinlichen Zustand des Honigs zum Zeitpunkt des Konsums:
Akazien = flüssig; Alpenrosen = fest; Kastanie = flüssig; Lindenblüte, Löwenzahn, Raps = fest; Tanne = flüssig.
Im Handel ist es hingegen üblich, die Honigfarbe mit einem Lovibond Gerät in Pfund-Einheiten zu bestimmen:
Farbabstufung in Pfund-Einheiten (nach Persano Oddo and Piro, 2004)
Honig (mm Pfund)
Akazie (5-24) Alpenrose (11-20) Kastanie (56-119) Linde (11-55) Löwenzahn (41-71) Raps (20-34) Honigtau (55-118)"beziehen sich auf den wahrscheinlichen Zustand des Honigs zum Zeitpunkt des Konsums" - was soll man damit anfangen ???
Gruß
Günter -
Zitat zu Tannentauhonige: Erinnert an Trockenpflaumen.
unfassbar solche Aussagen in Leitsätzen!!!
huhuh....
wach werden Ihr Professoren im efenbeinernen Turm!
Zitat aus Wiki:
"Dieser bezieht sich auf einen akademischen Habitus von Forschern oder Wissenschaftlern beliebiger Disziplinen, der darin besteht, dass die innerhalb der Disziplinen herrschende extreme Spezialisierung in Bezug auf die nicht-akademische Außenwelt nicht als kommunikatives Problem erkannt werden will." -
Ok, ich kenne die vorhergehenden Leitsätze nicht. Wenn ich aber so was lese, dann werden mit diesen Kriterien die Honige von Kleinimkern deklassiert. Wer kann sich für seine 80kg Raps (vermutlich) und 90kg Sommerblüte mit Linde (Spekulation) und dann noch 80 kg Ackerbohne mit Linde (...) die Analysen leisten, welche die Rechtmäßigkeit einer Qualitätsaussage belegen.
Wieder mal: "Hast De nix - bist De nix."
MfG André
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Ok, ich kenne die vorhergehenden Leitsätze nicht. Wenn ich aber so was lese, dann werden mit diesen Kriterien die Honige von Kleinimkern deklassiert. Wer kann sich für seine 80kg Raps (vermutlich) und 90kg Sommerblüte mit Linde (Spekulation) und dann noch 80 kg Ackerbohne mit Linde (...) die Analysen leisten, welche die Rechtmäßigkeit einer Qualitätsaussage belegen.
Wieder mal: "Hast De nix - bist De nix."
MfG André
Genau swo ist es.
Die Verordnung ist für Großpanscher gemacht.
Die Verbände, die für 98% der Imker da sein sollen, knicken staatagläubig ein.Meine Kunden wollen keinen Pollengehalt wissen, sondern einen Sortenhonig aus der Region, der ohne Wanderung nachhaltig gewonnen wurde.
Sie wollen einen Honig der nach der Robinie geschleudert ist, hell im Glas und mit feinem unaufdringlichen Geschmack hat und lange flüssig bleibt.Wie soll man den benennen, wenn der DIB die durch das Bieneninstitut in Hohenheim empfohlene und vom Landesverband bezuschußte Bezeichnung abmahnt?
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